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Borkenkäfermonitoring

Das Land Baden-Württemberg bezuschusst auch 2026 wieder das Borkenkäfermonitoring durch die Waldbesitzer. Die Forstbetriebsgemeinschaft Tennenbronn...

Das Land Baden-Württemberg bezuschusst auch 2026 wieder das Borkenkäfermonitoring durch die Waldbesitzer.

Die Forstbetriebsgemeinschaft Tennenbronn bietet ihren Mitgliedern an, über einen Sammelantrag diese Fördermittel in Anspruch zu nehmen. Dadurch können auch Waldbesitzer, welche die Bagatellgrenze eines Einzelantrages nicht überschreiten würden, die Förderung in Anspruch nehmen.

Was wird gefördert?
Es wird die regelmäßige Überwachung (Monitoring) der Wälder auf Borkenkäferbefall während der gesamten Schwärmzeit des Käfers bezuschusst. Die erforderliche Kontrollhäufigkeit ist in erster Linie abhängig von der aktuellen Gefährdungslage. Diese ergibt sich aus der aktuellen und der ein paar Wochen zurückliegenden Witterung, von sichtbaren Zeichen in den Beständen und dem akuten Befall.

Kontrollen finden vom Boden aus durch geschultes Personal statt. Darunter fallen laut Forstamt auch Waldbesitzer mit langjähriger Erfahrung. Es ist aber auch möglich, Waldarbeiter oder forstliche Dienstleister zu beauftragen. Deren Qualifikation und Beschäftigungsverhältnis sind dann nachzuweisen.

Anforderungen an die zu überwachende Fläche:

  • Es werden nur Bestände bezuschusst, bei denen der Fichten- oder Tannenanteil über 20 % liegt.
  • Mindestalter der Bestände: 40 Jahre
  • Blößen, Freiflächen, Kulturen und Jungbestände sind nicht förderfähig

Die Fördersätze liegen bei 12 €/ha bei Kontrolle in Eigenleistung und bei 15 €/ha bei Überwachung durch Dritte.

Abwicklung der Fördermaßnahme:

1. Zuerst ist die Maßnahme bis zum 16. Mai per E-Mail beim Forstrevierleiter anzuzeigen (juergen.obergfell@landkreis-rottweil.de). Dabei sind folgende Daten anzugeben: Vorname, Name, Adresse des Waldbesitzers, betroffene Flurstücke mit Angaben zur Fläche und Gemarkung.

2. Während der ganzen Borkenkäfersaison sind die Kontrollen durchzuführen und darüber ein Begangsprotokoll anzufertigen.

3. Nach Abschluss der Käfersaison sind die Anträge an einem gemeinsamen Termin, der voraussichtlich Ende September in der Ortsverwaltung stattfinden wird, einzureichen (die FBG wird hierzu wieder informieren).

Die erforderlichen Unterlagen:

  • Luftbild der überwachten Waldflächen mit Markierung der nicht förderfähigen Flächen. (Luftbilder können über www.geoportal-bw.de / Hybridansicht angefertigt werden).
  • Begangsprotokoll mit Angaben über Durchführende, Datum der Kontrolle, überprüfte Flurstücke, Ergebnis der Kontrollen und Beschreibung der anschließend durchgeführten Maßnahmen.
  • Erklärung des Antragsstellers auf einem Vordruck
  • Einverständniserklärung auf einem Vordruck

Die erforderlichen Vordrucke werden nach der Anmeldung beim Revierleiter per E-Mail zugeschickt.

Die Fördermittel sollen dazu beitragen, dass die Befallsherde frühzeitig erkannt und die Schäden rechtzeitig aufgearbeitet werden.

Die Vorstandschaft

Erscheinung
Tennenbronner Anzeiger – Amtsblatt Tennenbronn
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Ausgabe 18/2026
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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