
Das gilt auch auf den Recyclinghöfen und Entsorgungsanlagen der AWG Abfallwirtschaft Landkreis Calw GmbH (AWG). Elektro- und Elektronikgeräte die Lithium-Ionen-Batterien enthalten, fangen bei Schäden schnell an zu brennen. Das ist gefährlich für Menschen und Mitarbeiter der AWG und kann Entsorgungsanlagen lahmlegen. Um Schäden und Brände durch Lithium-Ionen-Batterien/Akkus zu vermeiden und eine bundesweit einheitliche Orientierung bei der E-Schrott-Rückgabe zu gewährleisten, gilt ab 2026 das neue Elektrogesetz.
Brandschutz durch das Thekenmodell: Bildschirmgeräte, Lampen und Kleingeräte im Fachjargon Sammelgruppen 2, 3 und 5 genannt, dürfen ausschließlich durch das geschulte Personal der Recyclinghöfe einsortiert werden. Für die Kundschaft bedeutet das, dass die Geräte auf eine eigens auf den Höfen eingerichtete und gekennzeichnete Abgabetheke abgestellt werden müssen und nicht mehr selbst in die vorgesehenen Behälter geworfen werden dürfen.
Die AWG weist darauf hin, dass es hierbei wichtig ist, bei allen Geräten die Batterien/Akkus, wenn möglich, zu entnehmen und getrennt von den Geräten auf der Theke abzulegen.
Kühlgeräte, Wärmeüberträger und Großgeräte (Kantenlänge größer 50 cm) können weiterhin von der Kundschaft selbst in die jeweiligen Container gestellt werden Voraussetzung: sie enthalten keine fest verbauten Akkus!
Fragen zu den Öffnungszeiten oder zur Entsorgung von ausgedienten Elektrogeräten beantwortet die Abfallberatung unter der kostenlosen Servicenummer 0800 3030839. Aktuelle Informationen gibt es auch unter www.awg-info.de.