Aus den Rathäusern

Brennholz-Webshop von ForstBW in der Einschlagssaison 2024/2025

Der Forstbezirk Unterland als Teil des Staatsforstbetriebs ForstBW beförstert den Wald des Landes Baden-Württemberg und ist zuständig für den Verkauf...

Der Forstbezirk Unterland als Teil des Staatsforstbetriebs ForstBW beförstert den Wald des Landes Baden-Württemberg und ist zuständig für den Verkauf des Brennholzes aus den Wäldern des Landes. Zum Forstbezirk Unterland zählt der Großraum zwischen den Städten Karlsruhe, Östringen, Wüstenrot und Waiblingen. Das Brennholz wird über den Webshop auf der Internetseite von ForstBW vermarktet (www.forstbw.de). Erstkunden müssen sich dort einmalig als Kunde registrieren.

In den Revieren 1 Stollenhof (bei Wüstenrot), 3 Wildeck (b. Löwenstein), 5 Stromberg-Heuchelberg (b. Güglingen), 7 Plattenwald (b. Mühlacker), 8 Klosterwald (b. Maulbronn) und 10 Stifterhof (b. Östringen) des Forstbezirks Unterland wird das Brennholz nur noch über den Direktkauf vermarktet. Im Direktkauf werden die Polter von uns mit einem Foto, Menge und Preis sowie dem ungefähren Lageort auf der Übersichtskarte von ForstBW eingestellt. Dort können Sie nahe für Sie gelegenes Holz in den Warenkorb legen und direkt kaufen. Im Nachgang erhalten Sie automatisiert von uns die Rechnung mit dem genauen Lageort des Polters. Wichtig: Melden Sie sich im Webshop für unseren Newsletter an, so werden Sie immer direkt per E-Mail informiert, wenn wir in Ihrem Wunschrevier neues Brennholz eingestellt haben.

In den Revieren 2 Schwäbischer Wald (b. Wüstenrot), 4 Neckar-Enz (Lk. Ludwigsburg), 6 Kraichgau-Stromberg (b. Sternenfels) und 9 Pfinzgau (b. Karlsruhe) werden weiterhin wie in den Vorjahren Brennholzvorbestellungen angenommen, welche im Laufe des Winters dann zugeteilt werden. Vorbestellungen sind in den Revieren 2, 4, 6 ab dem 1. September möglich, im Revier 9 ab dem 23. September.

Bereits jetzt haben wir im Direktkauf übrige Polter aus dem letzten Winter zu reduzierten Preisen eingestellt.

Erscheinung
`s Blättle – Mitteilungsblatt Gemeinde Sersheim
NUSSBAUM+
Ausgabe 39/2024
von Gemeinde Sersheim
25.09.2024
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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