Am Sonntag, 23. Februar 2025, wird die Wahl des 21. Deutschen Bundestages stattfinden. Aufgrund der vorgezogenen Wahlen, sind auch die jeweiligen Fristen deutlich verkürzt. Hiermit möchte die Gemeindeverwaltung Sie bereits im Vorfeld über die damit verbundenen Konsequenzen informieren:
1. Die Stimmzettel werden erst in der ersten Februarwoche 2025 bei der Verwaltung eintreffen. Damit bleibt für den gesamten Briefwahlprozess nur ca. 2 Wochen Zeit. Wir bitten Sie bereits jetzt, auch im Hinblick auf die besondere Herausforderung für die Gemeindeverwaltung sowie der Postlaufzeiten, nach Möglichkeit Ihr Wahlrecht direkt am Wahlsonntag, 23. Februar 2025 in Ihrem Wahlbezirk in der Dom Clemente Schule auszuüben. Bei Bedarf können Sie trotzdem Ihre Briefwahlunterlagen bei der Gemeindeverwaltung beantragen.
2. Sie erhalten Ihre Wahlbenachrichtigung Mitte Januar 2025. Sobald Ihnen die Wahlbenachrichtigung vorliegt, bitten wir Sie, bei Bedarf schnellstmöglich die Briefwahl zu beantragen. Dies können Sie persönlich auf dem Rathaus, per Post (Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung), Fax (07722 96481 30), E-Mail (j.hopf@schonach.de) oder über den Link auf unserer Homepage www.schonach.de tun.
3. Wenn Sie Ihre Briefwahlunterlagen per Internet beantragen, erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragungsformular eintragen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer.
4. Wenn Sie Ihre Briefwahlunterlagen per E-Mail beantragen, müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.
5. Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen per Amtsbote oder mit der Deutschen Post zugestellt.
6. Sollten Sie die Briefwahl persönlich auf dem Rathaus beantragen, besteht die Möglichkeit, dort gleich zu wählen und den Wahlvorgang abzuschließen.
7. Beachten Sie bitte, dass ein Versenden der Briefwahlunterlagen an die Wähler erst nach Eintreffen der Stimmzettel bei der Gemeindeverwaltung, also erst ab der ersten Februarwoche 2025, möglich sein wird. Solange werden Ihre Anträge auf Briefwahl im Wahlamt verwahrt und daraufhin schnellstmöglich bearbeitet und versendet.
Wir bitten um Ihr Verständnis. Die üblichen Fristen sind wegen der Auflösung des Bundestages deutlich verkürzt. Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an Jennifer Hopf, 07722 96481 42, j.hopf@schonach.de.