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Briefwahlunterlagen beantragen: Das empfiehlt die Stadtverwaltung

Die Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl am 23. Februar sind mittlerweile an alle Wahlberechtigten versendet. Sobald die amtlichen Stimmzettel...

Die Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl am 23. Februar sind mittlerweile an alle Wahlberechtigten versendet. Sobald die amtlichen Stimmzettel an die Stadtverwaltung geliefert werden, beginnt dann auch der Versand der Briefwahlunterlagen.

Briefwahlunterlagen erhält selbstverständlich nur, wer diese zuvor beantragt hat. Dies ist auf verschiedenen Wegen möglich. Wegen der ohnehin schon kurzen Fristen empfiehlt die Stadt, die Briefwahlunterlagen nicht auf dem Postweg, sondern ganz einfach und bequem online über das Serviceportal der Stadt

(www.bad-saulgau.de/de/rathaus/dienstleistungen/onlineservices.php) oder einfach mit dem QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung zu beantragen. Die Unterlagen werden dann zwar per Post zugestellt, die Beantragung ist aber dennoch schneller, weil der Antrag ohne Verzögerung im Rathaus eingeht.

Alternativ kann der Briefwahlantrag persönlich im Bürgerbüro abgegeben werden. Dann können die Unterlagen auch gleich mitgenommen werden. Möglich ist diese Variante allerdings erst, wenn die Stimmzettel ans Rathaus ausgeliefert worden sind. Dies wird hoffentlich in der Kalenderwoche 6, also um den 5. Februar der Fall sein. Sofern Sie die Briefwahlunterlagen persönlich beantragen: Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis und optimalerweise auch Ihre Wahlbenachrichtigungskarte mit.

Erscheinung
Stadtjournal Bad Saulgau – Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Bad Saulgau
Ausgabe 06/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.

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