Es ist untersagt, aus dem Brunnen beim Backhaus Gießwasser zu entnehmen. Hierbei handelt es sich um durchfließendes Wasser durch eine angeschlossene Zisterne.
Wenn Wasser entnommen wird, läuft die Zisterne mit der Zeit leer und es ist zu befürchten, dass die Anlage auf Dauer Schaden nimmt.
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