Dies und das

Brut- und Setzzeit

Tierwohlgefährdung durch Mäharbeiten Ein schwerverletztes Reh meldete die Polizei vor einigen Tagen beim städtischen Liegenschaftsamt. Der Jagdpächter...

Tierwohlgefährdung durch Mäharbeiten

Ein schwerverletztes Reh meldete die Polizei vor einigen Tagen beim städtischen Liegenschaftsamt.

Der Jagdpächter begab sich vor Ort und fand das etwa einjährige Rehböckchen auf. Das Tier lag dort offenbar schon länger und war so schwer verletzt, dass er es erlösen musste. Seiner Vermutung nach wurden die Verletzungen bei Mäharbeiten verursacht.

Kreisjägermeister Schröder und die Kreisjagdbehörde wollen das Bewusstsein der Öffentlichkeit dafür schärfen, dass in der Brut- und Setzzeit von Anfang April bis Ende Juni das Mähen und Mulchen von Wiesen und Weiden zum Schutz von freilebenden Tieren möglichst unterlassen werden sollte. Die Brut- und Setzzeit bezeichnet den Zeitraum, in dem Tiere brüten bzw. ihre Jungtiere zur Welt bringen.

Sollte das Abmähen eines Grundstücks in diesem Zeitraum dennoch unbedingt erforderlich sein, so ist der Grundstückseigentümer verpflichtet sicherzustellen, dass kein Tier verletzt oder gar getötet wird. „Ein einfaches Absuchen der Wiese genügt allerdings nicht, denn als Laie kann man das gar nicht beurteilen“, stellt Kreisjägermeister Schröder klar. Unterstützung bietet hier die Kitzrettung der Badischen Jäger Rastatt-Baden-Baden. Diese sucht das Gelände professionell mit einer Drohne ab, um sicherzustellen, dass sich dort keine Bodenbrüter, Rehe, Hasen oder andere Tiere befinden. Die Kontaktdaten der Kitzrettung finden sich auf der Website www.badischejaeger.de

Schröder ergänzt: „Durch Zuwiderhandlung besteht große Gefahr, Rehe und andere Tiere zu verletzen oder gar zu töten. Dabei handelt es sich um eine Straftat, ebenso wie beim Zurücklassen eines Tieres, das man - wenn auch unbeabsichtigt - verletzt hat.“

Wer im Übrigen hilflose oder verletzte Jungtiere auffindet, darf diese keinesfalls berühren oder gar mitnehmen, sondern muss dies bei der Polizei melden. Dort sind die jeweils aktuellen Jagdpächterverzeichnisse hinterlegt.

Kontakt:
Polizeiposten Gernsbach 07224/3663, Polizeirevier Gaggenau 07225/98870 oder über den Notruf 110.

Erscheinung
Gernsbacher Stadtanzeiger
Ausgabe 21/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.

Orte

Gernsbach

Kategorien

Dies und das
Panorama
Meine Heimat
Entdecken
Themen
Kiosk
Mein Konto