Die Initiatoren des Bürgerbegehrens und ein namhafter Teil der Bürgerschaft bewegt die Sorge, dass die Investition in das Schömberger Rathaus mit im Vorplanungsstadium ermittelten Kosten von 9,3 Mio. Euro hinderlich sei, wenn es um die Finanzierung weiterer Zukunftsaufgaben in unserer Stadt geht. Angesichts einer Brutto-Investition in Höhe von 9,3 Millionen Euro ist der Wunsch nach umfassenden Einsparungen – möglichst von einem Viertel der Gesamtkosten. Dies ist ein nachvollziehbarer Wunsch, jedoch ohne konkrete Vorschläge schwierig zu bewerkstelligen.
Schließlich befasst sich die Verwaltung und der Gemeinderat in Abstimmung mit Experten schon seit mehreren Jahren intensiv mit dem Rathausneubau in den unterschiedlichsten Varianten.
Nachdem die Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens ausdrücklich auch eine Kompromisslösung in Erwägung ziehen, wofür die Akteure dankbar sind, werden Bürgermeister und Bürgermeister-Stellvertreter für den Gemeinderat in der kommenden Woche mit den Vertrauenspersonen das Gespräch suchen. Zwangspunkte beim Rathausneubau sollen dabei ebenso erörtert werden, wie die gewährten Förderungen und deren zeitliche Vorgaben. Auch soll mit verschiedensten Vorschlägen aus der Bevölkerung, mit denen Verwaltung und Stadträte immer wieder konfrontiert werden, nochmal Klarheit geschaffen werden. Denn es wurden diverse Optionen und Variationen für ein neues Rathaus geprüft.
Oberste Priorität muss bei erneuter Überprüfung der Entscheidung und eventuellen Einsparmöglichkeiten weiterhin haben, dass Fördermittel in bereits zugesagter Höhe genutzt werden können! Nur dadurch ist eine Nettobelastung bei der Stadt Schömberg in der Größenordnung von ca. 4 Millionen Euro überhaupt haltbar!
Gemeinderat und Stadtverwaltung gehen in diese Gespräche mit dem Ziel, im konstruktiven Austausch eine wirtschaftliche Umsetzung des Rathauses zu ermöglichen. Die aber funktionalen, nachhaltigen und städtebaulichen Gesichtspunkten trotzdem Rechnung trägt und in Sachen Verschuldung die Finanzierung weiterer Aufgaben dauerhaft ermöglicht. Dies würde gegebenenfalls auch den Verzicht auf einen Bürgerentscheid begründen und somit diesbezügliche Kosten vermeiden und trotzdem ein gemeinsam erarbeitetes tragfähiges Konzept erbringen.
Zur Thematik hat sich der Gemeinderat am Mittwochabend in nicht öffentlicher Sitzung ausgetauscht. Aufgrund der Tatsache, dass trotz einstimmig gefassten Beschlusses in der Gemeinderatssitzung am 18.03.2026 drei Räte aktiv am Bürgerbegehren mitgewirkt haben, wurden diese in der nicht öffentlichen Sitzung, in der diese Pressemitteilung erarbeitet wurde, für befangen erklärt.