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Bürgerempfang 2025 – Ehrungsrichtlinien

Bürgerempfang 2025 Ehrungsrichtlinien Ehrungen auf den Gebieten des Sports, der Kultur und für besonderes ehrenamtliches Engagement...

Bürgerempfang 2025

Ehrungsrichtlinien

Ehrungen auf den Gebieten des Sports, der Kultur und für besonderes ehrenamtliches Engagement

Die Vereine sind aufgerufen, erfolgreiche Personen aus den Bereichen Sport und Kultur

bis spätestens 03.10.2025

der Gemeindeverwaltung mitzuteilen.

Die Vereine und Kirchen können ebenfalls bis zu diesem Termin verdiente ehrenamtlich tätige Personen zur Ehrung vorschlagen.

Die Meldungen (Vor- und Zuname des zu Ehrenden und dessen genaue Anschrift) sind schriftlich unter Beifügung von Nachweisen (in Kopie) bei der Gemeindeverwaltung Sulzbach an der Murr, Frau Strohmaier einzureichen.

Da auch Sulzbacherinnen oder Sulzbacher geehrt werden, die in auswärtigen Vereinen erfolgreich waren, werden diese gebeten, sich direkt zu melden.

Es können die Personen, die die Kriterien in den nachfolgenden Richtlinien erfüllen, geehrt werden.

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Richtlinien für Ehrungen auf den Gebieten des Sports, der Kultur sowie für besonderes ehrenamtliches Engagement

§ 1

  1. Mit der Ehrennadel oder der Ehrenmedaille der Gemeinde Sulzbach an der Murr werden Mitglieder öffentlicher Sportvereine oder kulturell schaffender Vereine geehrt, die als Aktive, Junioren und Jugendliche bei offiziellen Staffel-, Kreis-, Bezirks-, Landes- oder Deutschen Meisterschaften eine Meisterschaft errungen oder eine anerkennende Höchstleistung aufgestellt haben. Dies gilt auch für Musik- und Kunstwettbewerbe.
  2. In gleicher Weise werden in Sulzbach an der Murr ansässige Sportler geehrt, die als Mitglieder eines auswärtigen Vereins eine Meisterschaft errungen bzw. eine Höchstleistung aufgestellt haben. Mitglieder auswärtiger Mannschaften werden nur in Teams bis max. 4 Sportlern geehrt.
  3. Ebenfalls geehrt werden können bewährte Betreuer und Trainer von Sulzbacher Sportvereinen, die sich durch ihre Tätigkeit um die Gemeinde verdient gemacht haben. Betreuer und Trainer von Sportlern, die eine Ehrenmedaille in Gold erhalten, können im Einzelfall geehrt werden.
  4. Sportler, die sich durch ihr Verhalten einer öffentlichen Ehrung unwürdig erwiesen haben, sind von der Verleihung der Ehrenmedaille ausgeschlossen.
  5. Die Ziffern 2 bis 4 gelten sinngemäß für kulturell schaffende Personen.

§ 2

I Bereich Sport

Die Ehrenmedaille wird zusammen mit einer Urkunde in folgender Abstufung verliehen:

a) Ehrenmedaille in Gold:

1. – 6. Platz einer Deutschen Meisterschaft

1. – 3. Platz einer Süddeutschen Meisterschaft

Anerkannte Deutsche Höchstleistung.

Erstmalige Berufung in eine Deutsche Nationalmannschaft.

b) Ehrenmedaille in Silber:

1. – 3. Platz einer Baden-Württ. Meisterschaft oder Württ. Meisterschaft

4. – 6. Platz einer Süddeutschen Meisterschaft

7. – 12. Platz einer Deutschen Meisterschaft

Erstmalige Berufung in eine Baden-Württ. oder Württ. Auswahl

Anerkannte Landeshöchstleistung.

c) Ehrenmedaille in Bronze:

4. – 6. Platz einer Baden-Württ. oder Württ. Meisterschaft

1. – 3. Platz einer Bezirksmeisterschaft

d) Ehrennadel:

1. Platz einer Kreismeisterschaft

e) Ehrenplakette:

1. Platz einer Staffelmeisterschaft

f) Verleihung einer Urkunde:

2. und 3. Platz einer Kreismeisterschaft


II Bereich Kultur

a) Ehrenmedaille in Gold

- „Jugend musiziert“ auf Bundesebene 1.- 3. Platz

- Musik- und Kunstwettbewerbe mit überregionaler Bedeutung,

d.h. offen für Teilnehmer/innen aus dem ganzen Land oder

dem Bund. (Silber oder Gold nach Entscheidung Arbeitskreis)

b) Ehrenmedaille in Silber

- „Jugend musiziert“ auf Regional- bzw. Landesebene 1. – 3. Platz

- Wertungsspiel der Vereine auf Landesebene Note „sehr gut“

c) Ehrenmedaille in Bronze

„D 3 Leistungsabzeichen“ in Gold auf Kreisebene Note „sehr gut“

d) Ehrennadel

„D 2 Leistungsabzeichen“ in Silber

auf Kreisebene Note „sehr gut“

e) Ehrenplakette

„D 1 Leistungsabzeichen“ in Bronze Note „sehr gut“

f) Verleihung einer Urkunde

„D 2 und D 1 Leistungsabzeichen“ in Silber bzw. Bronze

auf Kreisebene Note „gut“

§ 3

  1. Erringt ein Sportler oder eine Person, die kulturell schaffend ist, in einem Jahr mehrere Meisterschaften, so erhält er/sie nur die höherrangige Ehrenmedaille verliehen. Anstelle der 3. Verleihung der Ehrenmedaille in Bronze, wird die Ehrenmedaille in Silber verliehen. Dieselbe Regelung ist bei der Verleihung der Ehrenmedaille in Silber anzuwenden.
  2. Es können auch Sportler, Mannschaften oder kulturell Schaffende geehrt werden, die besondere Erfolge erzielt haben, aber nicht direkt in die Kriterien des §2 eingeordnet werden können.

§ 4

Ehrenamtlich Tätige

a) Verdiente ehrenamtlich tätige Personen, die sich durch vorbildliches bürgerschaftliches Verhalten Verdienste erworben haben, können beim Bürgerempfang oder anderer repräsentativer Veranstaltungen der Gemeinde Sulzbach an der Murr geehrt werden.

b) Besonders verdiente ehrenamtlich tätige Personen, die sich durch vorbildliches bürgerschaftliches Verhalten Verdienste erworben haben, können mit einem Sulzbacher Bürgerpreis (Ehrenpreis) ausgezeichnet werden.


§ 5

Schlussvorschriften

Vorschlagsberechtigt sind zu § 1 – 3 dieser Richtlinien die Vereine sowie jede(r) Bürger(in) von Sulzbach an der Murr; zu § 4 dieser Richtlinien der Bürgermeister, Mitglieder des Gemeinderats, Kirchen und Vereine.

§ 6

Über die Verleihung entscheidet der Verwaltungsausschuss anhand von den Vereinen oder Privatpersonen zugegangener Vorschläge; über die Verleihung nach § 4 der Gemeinderat.

§ 7

  1. Die Ehrung findet in der Regel im Rahmen einer Feierstunde bzw. eines Bürgerempfangs im ersten Vierteljahr statt.
  2. Der Bürgermeisterin bleibt es vorbehalten, weitere Personen zu der Feierstunde als Gäste einzuladen.
Erscheinung
Sulzbacher Nachrichten – Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Sulzbach an der Murr
NUSSBAUM+
Ausgabe 37/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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