Die Vereine sind aufgerufen, erfolgreiche Personen aus den Bereichen Sport und Kultur
bis spätestens 03.10.2025
der Gemeindeverwaltung mitzuteilen.
Die Vereine und Kirchen können ebenfalls bis zu diesem Termin verdiente ehrenamtlich tätige Personen zur Ehrung vorschlagen.
Die Meldungen (Vor- und Zuname des zu Ehrenden und dessen genaue Anschrift) sind schriftlich unter Beifügung von Nachweisen (in Kopie) bei der Gemeindeverwaltung Sulzbach an der Murr, Frau Strohmaier einzureichen.
Da auch Sulzbacherinnen oder Sulzbacher geehrt werden, die in auswärtigen Vereinen erfolgreich waren, werden diese gebeten, sich direkt zu melden.
Es können die Personen, die die Kriterien in den nachfolgenden Richtlinien erfüllen, geehrt werden.
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§ 1
§ 2
Die Ehrenmedaille wird zusammen mit einer Urkunde in folgender Abstufung verliehen:
a) Ehrenmedaille in Gold:
1. – 6. Platz einer Deutschen Meisterschaft
1. – 3. Platz einer Süddeutschen Meisterschaft
Anerkannte Deutsche Höchstleistung.
Erstmalige Berufung in eine Deutsche Nationalmannschaft.
b) Ehrenmedaille in Silber:
1. – 3. Platz einer Baden-Württ. Meisterschaft oder Württ. Meisterschaft
4. – 6. Platz einer Süddeutschen Meisterschaft
7. – 12. Platz einer Deutschen Meisterschaft
Erstmalige Berufung in eine Baden-Württ. oder Württ. Auswahl
Anerkannte Landeshöchstleistung.
c) Ehrenmedaille in Bronze:
4. – 6. Platz einer Baden-Württ. oder Württ. Meisterschaft
1. – 3. Platz einer Bezirksmeisterschaft
d) Ehrennadel:
1. Platz einer Kreismeisterschaft
e) Ehrenplakette:
1. Platz einer Staffelmeisterschaft
f) Verleihung einer Urkunde:
2. und 3. Platz einer Kreismeisterschaft
a) Ehrenmedaille in Gold
- „Jugend musiziert“ auf Bundesebene 1.- 3. Platz
- Musik- und Kunstwettbewerbe mit überregionaler Bedeutung,
d.h. offen für Teilnehmer/innen aus dem ganzen Land oder
dem Bund. (Silber oder Gold nach Entscheidung Arbeitskreis)
b) Ehrenmedaille in Silber
- „Jugend musiziert“ auf Regional- bzw. Landesebene 1. – 3. Platz
- Wertungsspiel der Vereine auf Landesebene Note „sehr gut“
c) Ehrenmedaille in Bronze
„D 3 Leistungsabzeichen“ in Gold auf Kreisebene Note „sehr gut“
d) Ehrennadel
„D 2 Leistungsabzeichen“ in Silber
auf Kreisebene Note „sehr gut“
e) Ehrenplakette
„D 1 Leistungsabzeichen“ in Bronze Note „sehr gut“
f) Verleihung einer Urkunde
„D 2 und D 1 Leistungsabzeichen“ in Silber bzw. Bronze
auf Kreisebene Note „gut“
§ 3
§ 4
Ehrenamtlich Tätige
a) Verdiente ehrenamtlich tätige Personen, die sich durch vorbildliches bürgerschaftliches Verhalten Verdienste erworben haben, können beim Bürgerempfang oder anderer repräsentativer Veranstaltungen der Gemeinde Sulzbach an der Murr geehrt werden.
b) Besonders verdiente ehrenamtlich tätige Personen, die sich durch vorbildliches bürgerschaftliches Verhalten Verdienste erworben haben, können mit einem Sulzbacher Bürgerpreis (Ehrenpreis) ausgezeichnet werden.
§ 5
Schlussvorschriften
Vorschlagsberechtigt sind zu § 1 – 3 dieser Richtlinien die Vereine sowie jede(r) Bürger(in) von Sulzbach an der Murr; zu § 4 dieser Richtlinien der Bürgermeister, Mitglieder des Gemeinderats, Kirchen und Vereine.
§ 6
Über die Verleihung entscheidet der Verwaltungsausschuss anhand von den Vereinen oder Privatpersonen zugegangener Vorschläge; über die Verleihung nach § 4 der Gemeinderat.
§ 7