Der aktuelle Stand ist, dass dem Gemeinderat (GR) am 23.07.2025 das Verwaltungsprüfergebnis des von BI Gegenwind eingereichten Bürgerbegehrens vorgelegt wird. Hat das Bürgerbegehren alle Vorschriften erfüllt, so muss der GR diesem Bürgerbegehren die rechtliche Zulässigkeit konstatieren und es kommt zu einem Bürgerentscheid an einem Termin „x“. Die Festlegung dieses Termins „x“ kann auf zwei Varianten erfolgen.
Variante A: Ab Feststellung der Zulässigkeit (hier vermutlich der 23.07.2025) muss der Bürgerentscheid innerhalb der folgenden 4 Monate durchgeführt werden. Also spätestens am 23. November 2025.
Variante B: Wenn alle Parteien, also der GR und BI Gegenwind, mit einem anderen Termin einverstanden sind, so muss dieser nicht zwingend innerhalb der 4 Monate von Variante A liegen.
Die Variante B wird durch die Paragraphen § 41, Abs. 3 des Kommunalwahlgesetztes BW und § 21, Abs. 6 der Gemeindeverordnung BW rechtlich ermöglicht.
Von daher könnte, gemäß der Variante B, auch der 8. März 2026 festgelegt werden. Dadurch würden beide Ereignisse „Landtagswahl BW“ und der „Bürgerentscheid“ auf den gleichen Tag fallen.
Wir, die AfD Schriesheim-Ladenburg, welche von Anfang an dieses Bürgerbegehren unterstützt haben, sind der Meinung, dass beide Großereignisse, aus Effizienzgründen, terminlich zusammengelegt werden sollten. Am 16. Juni 2025 haben wir einen dementsprechenden Antrag bei der Stadt Schriesheim eingereicht. Voraussichtlich wird über diesen Antrag am 23.07.2025 im Gemeinderat entschieden.
In diesem Sinne hoffen wir, dass unser Antrag positiv beschieden wird.
Euer Peter