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„Bürgerentscheid über wetterabhängige Windkraftanlagen im Schriesheimer Wald“ trifft „Landtagswahl BW 2026“?

Der aktuelle Stand ist, dass dem Gemeinderat (GR) am 23.07.2025 das Verwaltungsprüfergebnis des von BI Gegenwind eingereichten Bürgerbegehrens vorgelegt...

Der aktuelle Stand ist, dass dem Gemeinderat (GR) am 23.07.2025 das Verwaltungsprüfergebnis des von BI Gegenwind eingereichten Bürgerbegehrens vorgelegt wird. Hat das Bürgerbegehren alle Vorschriften erfüllt, so muss der GR diesem Bürgerbegehren die rechtliche Zulässigkeit konstatieren und es kommt zu einem Bürgerentscheid an einem Termin „x“. Die Festlegung dieses Termins „x“ kann auf zwei Varianten erfolgen.

Variante A: Ab Feststellung der Zulässigkeit (hier vermutlich der 23.07.2025) muss der Bürgerentscheid innerhalb der folgenden 4 Monate durchgeführt werden. Also spätestens am 23. November 2025.

Variante B: Wenn alle Parteien, also der GR und BI Gegenwind, mit einem anderen Termin einverstanden sind, so muss dieser nicht zwingend innerhalb der 4 Monate von Variante A liegen.

Die Variante B wird durch die Paragraphen § 41, Abs. 3 des Kommunalwahlgesetztes BW und § 21, Abs. 6 der Gemeindeverordnung BW rechtlich ermöglicht.

Von daher könnte, gemäß der Variante B, auch der 8. März 2026 festgelegt werden. Dadurch würden beide Ereignisse „Landtagswahl BW“ und der „Bürgerentscheid“ auf den gleichen Tag fallen.

Wir, die AfD Schriesheim-Ladenburg, welche von Anfang an dieses Bürgerbegehren unterstützt haben, sind der Meinung, dass beide Großereignisse, aus Effizienzgründen, terminlich zusammengelegt werden sollten. Am 16. Juni 2025 haben wir einen dementsprechenden Antrag bei der Stadt Schriesheim eingereicht. Voraussichtlich wird über diesen Antrag am 23.07.2025 im Gemeinderat entschieden.

Hier unsere hauptsächlichen Gründe dafür:

  1. Der Bürgerentscheid für sich alleine betrachtet, verursacht einen deutlich 5-stelligen Kostenblock, welcher bei der mehr als angespannten Haushaltslage, nur durch Einsparungen an anderer Stelle zu tragen ist. Legt man den Bürgerentscheid jedoch mit der Landtagswahl zusammen, reduzieren sich die Kosten des Bürgerentscheids spürbar, sodass er kein „so großes“ Loch mehr in den Stadtsäckel reißt.
  2. Alle Beteiligten, allen voran unsere Verwaltung, welche die Hauptbearbeitungslast dieses Bürgerentscheids und der Landtagswahl zu tragen hat, werden arbeitstechnisch nicht zweifach belastet, was eine deutliche Entlastung mit sich bringt.
  3. Ob der Bürgerentscheid am 23.11.2025 oder am 08.03.2026 stattfindet, wird keine Auswirkungen auf dessen Abstimmungsergebnis haben.
  4. Die abstimmungsberechtigten Schriesheimer müssen nur einmal an die Wahlurne. Quasi „Zwei Fliegen mit einer Klappe“.

In diesem Sinne hoffen wir, dass unser Antrag positiv beschieden wird.

Euer Peter

Anhang
Peter Schmitt
Erscheinung
Mitteilungsblatt der Stadt Schriesheim
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Ausgabe 27/2025
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