Bürgerinitiativen

Bürgergeld, örtliche Termin-Regelung zur Vergabe

Die Stadt Rottenburg am Neckar unterstützt Bürgeraktionen von Rottenburger Vereinen, Initiativen und sonstigen Gruppierungen und fördert damit das ehrenamtliche...

Die Stadt Rottenburg am Neckar unterstützt Bürgeraktionen von Rottenburger Vereinen, Initiativen und sonstigen Gruppierungen und fördert damit das ehrenamtliche Engagement vor Ort. Zuständig für Projektanträge ist die jeweilige Ortsverwaltung in den Ortschaften. Der Antrag muss schriftlich über das entsprechende Formular erfolgen. Über die Vergabe entscheidet in den Stadtteilen der Ortschaftsrat. Anträge sind an die jeweilige Verwaltungsstelle zu richten.

Die Fördermittel werden jährlich entsprechend der Einwohnerzahl im städtischen Haushalt zur Verfügung gestellt. Einzelprojekte müssen innerhalb von 12 Monaten nach Bewilligung abgerechnet sein, ansonsten steht die bewilligte Fördersumme anderen Projektanträgen in der jeweiligen Ortschaft bzw. Kernstadt zur Verfügung.

Um allen Vereinen und Gruppierungen die Möglichkeit zur gleichrangigen Antragstellung zu geben, werden wir seitens der Ortsverwaltung alle Anträge bis zum Termin 30.06.2025 entgegennehmen und dann erst dem Ortschaftsrat zur Entscheidung vorlegen.

Erscheinung
Amtsblatt der Stadt Rottenburg am Neckar, Ausgabe Ergenzingen, Baisingen, Eckenweiler
NUSSBAUM+
Ausgabe 24/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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