Bürgerinitiative B27 außen rum
74366 Kirchheim am Neckar
Bürgerinitiativen

Bürgerinitiative: Neues zum Verkehr und zum Klärschlamm

Die Bürgerinitiative trifft sich am Dienstag, 4.6.2024 um 19.00 Uhr in Raum 9 (UG) in der Alten Schule. Die Themen sind u.a. Stand des Antragsverfahrens...

Die Bürgerinitiative trifft sich am Dienstag, 4.6.2024 um 19.00 Uhr in Raum 9 (UG) in der Alten Schule. Die Themen sind u.a. Stand des Antragsverfahrens zur Klärschlammverbrennung Walheim, aktuelle Verkehrsthemen aus und um Kirchheim (mit Auswirkungen Sperrung Ewigkeitssträßle), Neuigkeiten zur Umgehungsstraße? und Situation und Zukunft der Bürgerinitiative. Der Vorstand der Bürgerinitiative hat sich im Vorfeld über den aktuellen Stand des Antragsverfahrens zur Klärschlammverbrennung in Walheim informiert. Das Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) hat zwischenzeitlich den Eingang von 731 Einwendungen aus Gemmrigheim, Walheim, Besigheim, Kirchheim und Bietigheim-Bissingen zu dem Planantrag der EnBW AG bestätigt. Die inhaltliche Prüfung der Einwendungen ist derzeit noch nicht abgeschlossen. Aus diesem Grund wurde der geplante Erörterungstermin in Walheim auf Montag, 24.6.2024 und, falls erforderlich, die darauffolgenden Tage verlegt. Veranstaltungsort ist aus Kapazitätsgründen statt der Gemeindehalle in Walheim das Forum Ludwigsburg. Eine detaillierte Begründung dazu ist auf der Homepage des RPS unter rp.baden-wuerttemberg.de/rps/service/bekanntmachung nachzulesen. Vom RPS wurde aufgrund des Widerspruchs des Planantrages der EnBW AG zum Regionalplan („Vorranggebiet für regional bedeutsame Kraftwerksanlagen“) und zum Flächennutzungsplan („Elektrizitätserzeugung“) ein sogenanntes Zielabweichungsverfahren eingeleitet. Damit soll entschieden werden, ob auf dem Gelände in Walheim eine Abfallentsorgung gestattet wird. Die Gemeinden Walheim, Kirchheim, Gemmrigheim und der Gemeindeverwaltungsverband Besigheim sowie der für die Regionalplanung zuständige Verband Region Stuttgart (VRS) haben sich im Anhörungsverfahren ablehnend dazu geäußert. Die Entscheidung liegt allerdings beim RPS und ist noch offen. Sollte der Antrag auf Zielabweichung vom RPS entgegen den Stimmen der betroffenen Kommunen und dem VRS dennoch genehmigt werden, können diese juristisch dagegen vorgehen und ihren Einwänden beim Verwaltungsgerichtshof Gehör und Wirkung verschaffen.

Erscheinung
Nachrichtenblatt – Amtsblatt für die Stadt Bönnigheim und die Gemeinden Kirchheim am Neckar und Erligheim
Ausgabe 21/2024

Orte

Bönnigheim
Erligheim
Kirchheim am Neckar

Kategorien

Bürgerinitiativen
Kommunalpolitik
Politik
von Bürgerinitiative B27 außen rum, - Kein Schleichverkehr durch die Wohngebiete (Kirchheim)
24.05.2024
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