2. Teil der Grundsatzdiskussion aus der Fraktionssitzung: … hier wird deutlich, dass Bürgerinitiativen dazu neigen, die eigenen Interessen zu priorisieren und das Allgemeinwohl in den Hintergrund zu rücken. Darüber hinaus berücksichtigen Bürgerinitiativen nicht immer die objektiven Entscheidungskriterien, die ein Gemeinderat verifizieren und validieren muss. Ein Gemeinderat ist an Gesetze, Verordnungen, Haushaltspläne und Gutachten gebunden. Er muss die Machbarkeit von Projekten unter Berücksichtigung von Kosten, Umweltauflagen und rechtlichen Rahmenbedingungen prüfen. Bürgerinitiativen hingegen basieren oft auf emotionalen Argumenten und subjektiven Wahrnehmungen. Ihre Forderungen sind nicht immer mit den realistischen und rechtlichen Gegebenheiten vereinbar.
Fazit: Bürgerinitiativen sind ein lebendiges Element der kommunalen Demokratie. Sie können die politische Entscheidungsfindung bereichern, indem sie Expertise und direktes Engagement der Bürger einbringen. Ihre Existenz ist ein Beleg für das Engagement und das Verantwortungsbewusstsein der Bevölkerung. Allerdings müssen wir auch die Grenzen und potenziellen Risiken erkennen. Als Ergänzung zur repräsentativen Demokratie sind sie wertvoll, aber sie können und dürfen diese nicht ersetzen. Die Aufgabe des Gemeinderats bleibt es, alle Interessen abzuwägen und Entscheidungen zu treffen, die das Allgemeinwohl der gesamten Gemeinde fördern – auch wenn dies bedeutet, dass nicht jede Forderung einer Bürgerinitiative erfüllt werden kann. (gez. Alexander May)