Bürgerinitiativen

Bürgermeister (m/w/d)

In der Gemeinde Nufringen (ca. 5.980 Einwohner) ist die Stelle des hauptamtlichen Bürgermeisters (m/w/d) wegen Ablaufs der Amtszeit zum 14.02.2026...
Stellenausschreibung, Gemeinde Nufringen, Bürgermeister (m/w/d), Bürgermeisterwahlen

In der Gemeinde Nufringen (ca. 5.980 Einwohner) ist die Stelle des hauptamtlichen

Bürgermeisters (m/w/d)

wegen Ablaufs der Amtszeit zum 14.02.2026 neu zu besetzen. Die Amtszeit beträgt 8 Jahre. Die Besoldung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Die Wahl findet am

Sonntag, den 30. November 2025,

eine eventuell notwendig werdende Stichwahl am Sonntag, den 14. Dezember 2025, statt.

Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger (m/w/d)), die vor der Zulassung der Bewerbungen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Die Bewerber (m/w/d) müssen am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten.

Nicht wählbar sind die in § 46 Abs. 2 und in § 28 Abs. 2 i.V.m. § 14 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GemO) für Baden-Württemberg genannten Personen.

Bewerbungen können frühestens am Tag nach dieser Stellenausschreibung und spätestens am Montag, den 03. November 2025, 18:00 Uhr, schriftlich in verschlossenem Umschlag mit der Aufschrift „Bürgermeisterwahl“ beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses der Gemeinde Nufringen, Hauptstraße 28, 71154 Nufringen, eingereicht werden (§ 20 Abs. 1 Kommunalwahlordnung (KomWO)).

Der Bewerbung sind gemäß § 20 Abs. 3 KomWO folgende Unterlagen beizufügen oder spätestens bis zum Ende der Einreichungsfrist (siehe oben) nachzureichen:

  • 10 Unterstützungsunterschriften von im Zeitpunkt der Unterzeichnung der Bewerbung wahlberechtigten Personen einzeln auf amtlichen Formblättern (Formblätter werden auf Anforderung der Bewerber (m/w/d) unter Angabe des Namens und der Hauptwohnung von der Gemeinde Nufringen, Hauptstraße 28, 71154 Nufringen kostenfrei ausgegeben)
  • eine für die Wahl von der Wohngemeinde der Hauptwohnung des Bewerbers (m/w/d) ausgestellte Wählbarkeitsbescheinigung auf amtlichem Vordruck
  • eine eidesstattliche Versicherung des Bewerbers (m/w/d), dass kein Ausschluss von der Wählbarkeit nach § 46 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg vorliegt (Formblatt wird auf Anforderung der Bewerber (m/w/d) unter Angabe des Namens und der Hauptwohnung von der Gemeinde Nufringen, Hauptstraße 28, 71154 Nufringen kostenfrei ausgegeben)
  • Unionsbürger (m/w/d) müssen außerdem zu ihrer Bewerbung eine weitere eidesstattliche Versicherung abgeben, dass sie die Staatsangehörigkeit ihres Herkunftsmitgliedstaates besitzen und in diesem Mitgliedsstaat ihre Wählbarkeit nicht verloren haben. In Zweifelsfällen kann auch eine Bescheinigung der zuständigen Verwaltungsbehörde des Herkunftsmitgliedstaates über die Wählbarkeit verlangt werden. Ferner kann von Unionsbürgern (m/w/d) verlangt werden, dass sie einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass vorlegen und ihre letzte Adresse in ihrem Herkunftsmitgliedstaat angeben.

Die Bewerbung umfasst im Falle einer notwendig werdenden Stichwahl auch die Teilnahme an der Stichwahl. Eine Rücknahme der Bewerbung nach der ersten Wahl ist nicht möglich (§ 10a Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes i.V.m. § 45 Abs. 2 GemO).

Eine öffentliche Vorstellung der Bewerber (m/w/d) ist am Samstag, 08. November 2025 um 18:00 Uhr in der Schwabenlandhalle vorgesehen.

Bei einer etwaigen Stichwahl findet voraussichtlich eine erneute öffentliche Vorstellung der Bewerber (m/w/d) statt. Ort und Zeit werden rechtzeitig mitgeteilt.

Der derzeitige Stelleninhaber bewirbt sich nicht wieder.

Die Stellenausschreibung wurde am Freitag, 04. Juli 2025 im Staatsanzeiger Baden-Württemberg veröffentlicht.

Anhang
Dokument
Erscheinung
NuN! Nufringer Nachrichten
NUSSBAUM+
Ausgabe 27/2025
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