Bürgermeister Stalf gab dem Gemeinderat eine neue, vielversprechende Information zur Festhalle. Er berichtete, dass er beim Besuch von Landrat Dr. Schnaudigel in Waldbronn mit ihm auch über die Situation der Festhalle gesprochen habe. Daraus habe sich ein Signal ergeben, das zu einer zielführenden Lösung bezüglich der Wiederinbetriebnahme der Festhalle führen könnte. Inzwischen bestätigte der Landrat schriftlich, das Landratsamt Karlsruhe (LA) habe eine neue praktikable Option für Waldbronn gefunden. Diesen belastbaren Weg wolle man weitergehen, erklärte der Bgm, der darin einen hoffnungsvollen und guten Weg sieht. Dieser ersetze keine Sicherheitsanforderungen, sondern erlaube es, eine neue Richtung zu gehen, indem das zuständige Fachamt im LA die brandschutzrechtliche Prüfung übernehme. Im Herbst plane das LA mit der Gemeinde eine Begehung der Halle, um die Genehmigungsfähigkeit zur Wiederinbetriebnahme der Halle unter Beteiligung der betroffenen Vereine zu besprechen. Das solle zu einer flexiblen Möglichkeit führen, die auch finanziell eine spürbare Entlastung bringe. Die CDU-Fraktion dankte in der Sitzung für die Initiative des Bürgermeisters und äußerte die Hoffnung, dass die Voraussetzungen erfolgreich geklärt werden, damit die Vereine die Festhalle wieder nutzen können. Zu diesen Absprachen gehört für uns auch die Einlösung der vertraglich vereinbarten Rückbauverpflichtungen von Aldi und die Einbeziehung der Vereine bei der sich abzeichnenden Lösung.
Für die Neuvergabe der Reinigung aller gemeindeeigenen Objekte und Glasflächen waren die Informationen in der Sitzungsvorlage nicht schlüssig genug, damit wir der Auftragsvergabe ohne Weiteres zustimmen konnten. Die Gemeinde hatte ein Beratungsunternehmen mit der Ausschreibung der Gebäudereinigung beauftragt und mit dieser Firma ein Erfolgshonorar von 65 % der Einsparungen vereinbart, die für die Gemeinde erzielt werden. Die „Ersparnis“ war in der Beschlussvorlage mit 170.800 € dargestellt, so dass sich ein Erfolgshonorar für das Beratungsunternehmen von 111.000 € ergeben hätte. Zur Berechnung dieses Ergebnisses waren als Haushaltsauswirkungen dargestellt: 420.200 € aktuelle jährliche Kosten für die Gebäude- und Glasreinigung und 249.400 € zukünftige jährliche Kosten, was die Ersparnis von 170.800 € ergeben hätte.
Von „Ersparnis“ zu sprechen, fiel aber der CDU-Fraktion schwer. Denn nach unserer Recherche stimmte die dargestellte Berechnung nicht. Die Reinigung aller gemeindeeigenen Liegenschaften einschließlich Glasreinigung wurde 2021 für rund 220.000 € vergeben, so dass sich bei der Angebotssumme 2025 von 249.400 € keine Ersparnis und damit eine andere Honorarbasis ergibt. Da die Berechnung von der Verwaltung nicht erklärt werden konnte, müssen die richtigen Zahlen nachgeliefert werden. Auch den Umfang der Leistungen hatten wir hinterfragt und nachträgliche Erklärung gewünscht. Nach einer Sitzungsunterbrechung zur fraktionsinternen Beratung schlossen sich die anderen Fraktionen unserer Argumentation an. Mit Blick auf die Vergabefristen schlug die Verwaltung vor, die inhaltlichen Fragen im AUT zu klären. Dem stimmte der GR zu, vertagte aber den Beschluss über das Beraterhonorar bis zur Klärung.
Dr. Jürgen Kußmann, Hildegard Schottmüller, Max Höger, Alexander Kraft, Stephan Musler