Dies und das

Bürgermeisterwahl 2025

Wichtige Informationen für Wahlberechtigte Am 6. Juli 2025 findet die Bürgermeisterwahl in Gernsbach statt. Ab 9. Juni 2025 werden die Wahlbenachrichtigungen...

Wichtige Informationen für Wahlberechtigte

Am 6. Juli 2025 findet die Bürgermeisterwahl in Gernsbach statt.

  • Ab 9. Juni 2025 werden die Wahlbenachrichtigungen an alle Wahlberechtigten in Gernsbach verschickt. Die Wahlbenachrichtigungen enthalten Datum, Ort und Zeitraum der Wahl und sollten am Wahltag im Wahllokal vorgelegt werden.
  • Wer bis zum 16. Juni 2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, wird darum gebeten, sich umgehend beim Bürgerbüro der Stadt Gernsbach im Rathaus, Igelbachstr. 11, 76593 Gernsbach, Telefon: 07224 644 449 oder per Mail: buergerbuero@gernsbach.de zu melden.
  • Für den Fall, dass am Wahltag das eigene Wahllokal nicht aufgesucht werden kann, besteht die Möglichkeit, einen Wahlschein zu beantragen. Mit diesem Wahlschein
    kann per Briefwahl oder in einem anderen Wahllokal in Gernsbach (unter Vorlage des Wahlscheins und des Personalausweises) gewählt werden.
    Der Wahlschein kann schriftlich oder persönlich beim Bürgerbüro der Stadt Gernsbach, im Rathaus, Igelbachstr. 11, 76593 Gernsbach, Mail: buergerbuero@gernsbach.de, bis Freitag, 4. Juli 2025, 18 Uhr beantragt werden.
    Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig. Bei der Antragstellung sind der Familienname, Vorname, das Geburtsdatum und die Anschrift anzugeben.
  • Wer für eine andere Person, auch für nahe Angehörige oder den Ehegatten, Briefwahl beantragt, muss eine Vollmacht des Wahlberechtigten mitbringen. Diese
    Vollmacht ist auf der Wahlbenachrichtigung vorbereitet und kann entsprechend ausgefüllt werden.
  • Alternativ können der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen auch online über die Homepage der Stadt Gernsbach beantragt werden. Unter dem Schnelllink www.gernsbach.de/buergermeisterwahl_2025 finden sich alle Informationen zur Wahl sowie der Link zum Antrag. Die Freischaltung des Links erfolgt erst im Anschluss an die Versendung der Wahlbenachrichtigungen.
    Bei der Internetbeantragung sind die Wahlbezirksnummer und die Wählernummer, die auf der Wahlbenachrichtigung zu finden sind, anzugeben.
  • Sobald die Stimmzettel vorliegen, werden die Briefwahlunterlagen per Post nach Hause oder an die gewünschte Adresse gesendet. Ab diesem Zeitpunkt können die Briefwahlunterlagen bei persönlicher Antragstellung entweder zum Ausfüllen mit nach Hause genommen oder sofort in einem separaten Raum im
    Rathaus ausgefüllt und gleich abgegeben werden.
  • Es wird darauf hingewiesen, dass der Wahlbrief spätestens bis Sonntag, 6. Juli 2025, 18 Uhr, im Rathaus, Igelbachstraße 11, 76593 Gernsbach, eingehen muss.
    Für weitere Fragen stehen die Mitarbeitenden des Bürgerbüros der Stadtverwaltung, Igelbachstr. 11 in Gernsbach, Tel. 644-449 oder E-Mail: buergerbuero@gernsbach.de zur Verfügung.

Erscheinung
Gernsbacher Stadtanzeiger
Ausgabe 23/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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