Am 22. Juni 2025 findet die Bürgermeisterwahl in Althütte statt.
Alle Wahlberechtigten sollten bereits eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben.
Falls Sie noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber glauben, wahlberechtigt zu sein, informieren Sie sich bitte beim Bürgermeisteramt Althütte, Einwohnermeldeamt, Rathausplatz 1, Telefon 07183 95959-31 oder 07183 95959-30 oder per E-Mail: elke.schoch@althuette.de, oder carmen.mueller@althuette.de
BEANTRAGUNG VON BRIEFWAHLUNTERLAGEN
Für die Wähler, die am Wahltag das Wahllokal nicht aufsuchen können, besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheins und damit auf Briefwahlunterlagen zu stellen. Der Vordruck für diesen Antrag befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung.
Die Briefwahlunterlagen können mit dem Antrag (Rückseite Wahlbenachrichtigung) per Post, Einwurf in den Briefkasten, oder persönlich im rollstuhlgerechten Rathaus Althütte, Einwohnermeldeamt, beantragt werden. Dort besteht auch die Möglichkeit, direkt an Ort und Stelle in einem Nebenraum zu wählen.
Bitte beachten Sie: Wer für eine andere Person (auch für Ehegatten) einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt oder abholt, muss eine schriftliche Vollmacht / Generalvollmacht und den eigenen Ausweis vorlegen.
Öffnungszeiten des Rathauses Althütte:
Mo. mit Terminvereinbarung
Di. 8:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr
Mi. mit Terminvereinbarung
Do. 8:30 – 12:00 Uhr
Fr. mit Terminvereinbarung
Online – Beantragung des Wahlscheins
Die Briefwahlunterlagen können bis Donnerstag, 19. Juni 2025, 12:00 Uhr, online beantragt werden.
Bei der Beantragung müssen Sie Ihren Wahlbezirk und Ihre Wählernummer angeben. Sie finden diese Angaben auf Ihrer Wahlbenachrichtigung.
Alternativ: Der QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung wird mit einem Smartphone abgescannt und es öffnet sich so direkt das vorausgefüllte Internet-Antragsformular.
Den Online-Antrag finden Sie ganz einfach auf unserer Homepage.
ACHTUNG: Die Briefwahlunterlagen können allerdings erst versendet werden, wenn die Gemeinde die Stimmzettel für die Bürgermeisterwahl erhalten hat. Der Druck der Stimmzettel kann frühestens nach der Sitzung des Gemeindewahlausschusses über die Zulassung der eingegangenen Bewerbungen erfolgen, welche am Dienstagabend, 27.05.2025, stattfindet. Somit ist ein Druck der Stimmzettel und anschließender Versand der Briefwahlunterlagen frühestens am 28.05.2025 möglich.
Bei Rückfragen können Sie sich gerne an uns wenden.