Aus den Rathäusern

Bürgermeisterwahl am 26. Januar 2025

Wer darf wählen? Wählen dürfen alle Deutschen oder Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit...

Wer darf wählen?

Wählen dürfen alle Deutschen oder Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens 3 Monaten in Hochdorf ihren Hauptwohnsitz haben.

Wie wird gewählt?

Jeder Wähler und jede Wählerin hat nur eine Stimme. Diese eine Stimme kann entweder dem Bewerber, der auf dem Stimmzettel abgedruckt ist, gegeben werden oder einer anderen wählbaren Person. Wenn dem aufgeführten Bewerber eine Stimme gegeben werden soll, so ist das Kästchen hinter der Person anzukreuzen. Es ist auch eine ausdrückliche Kennzeichnung auf sonst eindeutige Weise möglich. Soll eine andere wählbare Person gewählt werden, so muss deren Namen in die freie Zeile eingetragen werden. Die Person muss zweifelsfrei bezeichnet werden. Der Stimmzettel zur Bürgermeisterwahl wird den Wahlberechtigten im Wahllokal ausgehändigt. Wird ein leerer Stimmzettel abgegeben, wird dies als Stimme für den einzigen Bewerber gewertet.

Briefwahlunterlagen noch bis Freitag, 24. Januar 2025, 18 Uhr, erhältlich.

Für Personen, die Briefwahlunterlagen beantragen möchten, ist das Rathaus am Freitag, 24. Januar, noch bis 18 Uhr geöffnet.

Hier haben die Wahlberechtigten, die doch noch überraschend übers Wochenende verreisen wollen oder aus anderen Gründen am Sonntag nicht in Hochdorf sein können, noch die Gelegenheit, ihre Briefwahlunterlagen zu beantragen und mitzunehmen oder auch gleich vor Ort zu wählen.

Aber auch am Freitag gilt, Personen, die ihre Briefwahlunterlagen abholen möchten, müssen dazu die Wahlbenachrichtigung auf der Rückseite ausfüllen, eigenhändig unterschreiben und mitbringen. Bitte vergessen Sie nicht, Ihren Ausweis mitzubringen.

Wer für jemand anderen die Briefwahlunterlagen abholen möchte, benötigt dessen unterschriebene Wahlbenachrichtigung und eine Abholvollmacht.

Am Samstag, 25. Januar 2025, ist die Wahlleitung von 10 bis 12 Uhr für Wahlberechtigte, die glaubhaft versichern, dass sie die beantragten Briefwahlunterlagen nicht erhalten haben, unter der Rufnummer 01520/8539700 zu erreichen.

Nur in Fällen plötzlicher Erkrankung können Briefwahlunterlagen am Wahlsonntag noch bis 15 Uhr beantragt werden. Aber auch in diesen Fällen gilt: der Briefwahlantrag erfordert die eigenhändige Unterschrift der erkrankten Person und eine Abholvollmacht.

Wohin mit den Briefwahlunterlagen?

Die roten Wahlbriefe können im Bürgeramt im Rathaus abgegeben oder auch ganz einfach in den Rathausbriefkasten eingeworfen werden.

Es besteht auch die Möglichkeit, die Wahlbriefe per Post an die Gemeindeverwaltung zu senden. Innerhalb des Bundesgebietes brauchen die Wahlbriefe nicht freigemacht werden, wenn sie bei der Deutschen Post AG als normaler Brief eingeliefert bzw. in einen gelben Briefkasten der Deutschen Post AG eingeworfen werden. Allerdings werden rote Wahlbriefe, die erst am Wochenende in den gelben Postbriefkasten geworfen werden, von der Deutschen Post AG bei der Leerung nicht bevorzugt behandelt oder aussortiert. Diese Wahlbriefe würden deshalb nicht mehr rechtzeitig im Rathaus eingehen.

Alle Wahlbriefe müssen bis Sonntag, 26. Januar 2025, 18 Uhr, im Rathaus eingehen. Später eingehende Wahlbriefe werden nicht mehr berücksichtigt.

Der Rathausbriefkasten wird am Wahlsonntag ein letztes Mal abends um 18 Uhr geleert.

DieWahllokale haben am Wahlsonntag bis 18 Uhr geöffnet.

Auch wenn die Anzahl an Briefwähler/innen in den letzten Jahren stark gestiegen ist, kann jede/r Wahlberechtigte traditionell in „seinem“ Wahlbezirk vor Ort wählen gehen. Gewählt wird wieder in den bekannten zwei Wahllokalen, im Festsaal der Breitwiesenhalle und im Sitzungssaal im Rathaus. Das jeweils richtige Wahllokal entnehmen Sie bitte Ihrer Wahlbenachrichtigung.

Bitte bringen Sie zum Wählen Ihre Wahlbenachrichtigung sowie ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) mit. Die Wahlhelfer in den Wahllokalen sind angewiesen, die Identität des Wählers festzustellen und man kann nicht in jedem Fall davon ausgehen, dass jede Wählerin und jeder Wähler den Wahlhelfern vor Ort persönlich bekannt sind.

Gewählt werden kann von 8 bis 18 Uhr. Danach ist keine Stimmabgabe mehr möglich und das Auszählen der Stimmzettel beginnt. Das vorläufige Wahlergebnis wird dann ca. gegen 19 Uhr im Rathaus verfügbar sein. Interessierte können sich vor Ort gerne informieren oder etwas später am Abend dann auch auf der Homepage der Gemeinde Hochdorf unter www.hochdorf.de

Erscheinung
Hochdorfer Gemeindeanzeiger
NUSSBAUM+
Ausgabe 04/2025
von Gemeinde Hochdorf
24.01.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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