Mit Wahlprüfungsbescheid vom 08.01.2026 hat das Landratsamt Tuttlingen, Kommunalamt, die Wahlen des hauptamtlichen Bürgermeisters in der Gemeinde Frittlingen am 07. und 21. Dezember 2025 für gültig erklärt und – nachdem innerhalb der Einspruchsfrist nach § 31 Abs. 1 KomWG keine Einsprüche eingingen – folgendes festgestellt:
„Bei der am 21. Dezember 2025 durchgeführten Stichwahl entfielen von den abgegebenen gültigen 886 Stimmen auf den Bewerber Stefan Milles insgesamt 566 Stimmen. Er hat damit die meisten gültigen Stimmen erhalten und ist gemäß § 45 Abs. 2 GemO zum hauptamtlichen Bürgermeister der Gemeinde auf die Dauer von 8 Jahren gewählt. Seine Amtszeit beginnt mit dem Amtsantritt (§ 42 Abs. 3 Satz 2 GemO). Der gewählte Bürgermeister hat den Tag des Amtsantritts dem Landratsamt Tuttlingen gemäß § 11 DVO zur GemO unverzüglich anzuzeigen“.