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Bürgerservice - Personalausweis und Reisepass

Personalausweis und Reisepass Ist Ihr Ausweis/Pass noch gültig? Eine Verlängerung von Personalausweis oder Reisepass ist grundsätzlich nicht möglich....

Personalausweis und Reisepass

Ist Ihr Ausweis/Pass noch gültig?

Eine Verlängerung von Personalausweis oder Reisepass ist grundsätzlich nicht möglich. Deshalb sollten Sie in Ihrem eigenen Interesse eine eventuell erforderliche Neuausstellung möglichst frühzeitig beantragen. Von der Beantragung bis zur Aushändigung müssen Sie je nach Dokument zwischen 3 und 4 Wochen rechnen.

Der Antrag ist in jedem Fall persönlich zu stellen.

In den Personalausweis und Reisepass müssen zwei Fingerabdrücke (ab 6 Jahren) mit aufgenommen werden.

Bei allen Anträgen ist die Angabe von Größe und Augenfarbe nötig.
Folgende Unterlagen sind mitzubringen:

  • Abgelaufener Personalausweis bzw. Reisepass, ggf. Geburtsurkunde
  • 1 biometrietaugliches Lichtbild (Frontalbild)
  • Bitte beachten: Ab 01.05.2025 kann nur noch ein digitales Passbild entgegengenommen werden!

Die Antragsgebühr für den Personalausweis beträgt 37,00 € (bis 24 Jahren 22,80 €).
Für den Reisepass beträgt die Gebühr 70,00 € (bis 24 Jahre 37,50 €) und muss bei Antragstellung entrichtet werden.

Personalausweis/Reisepass

  • 22,80 Euro (Personalausweis) bzw. 37,50 Euro (Reisepass) für alle unter 24 Jahren
  • 37,00 Euro (Personalausweis) bzw. 70,00 Euro (Reisepass) ab 24 Jahren
  • Fingerabdruckabgabe nach Vollendung des sechsten Lebensjahres
  • Unterschrift ab Vollendung des 10. Lebensjahres
  • biometrietaugliches Lichtbild (Frontalbild)
  • Bitte beachten: Ab 01.05.2025 kann nur noch ein digitales Passbild entgegengenommen werden!
  • Gültigkeitsdauer 6 Jahre, ab dem 24. Lebensjahr 10 Jahre

Für Kinder und Jugendliche benötigen wir für die Ausstellung eines Personalausweises (unter 16 Jahren) sowie für einen Reisepass (unter 18 Jahren) die Zustimmungserklärung der Eltern. Den erforderlichen Vordruck erhalten Sie im Bürgerbüro oder auf unserer Homepage.

Für telefonische Auskünfte und nähere Informationen steht Ihnen das Bürgerbüro, unter der Tel.-Nr.: 07253/9402-10 oder -28, gerne zur Verfügung.

Anhang
Dokument
Erscheinung
Mitteilungsblatt der Gemeinde Kronau
NUSSBAUM+
Ausgabe 17/2025

Orte

Kronau

Kategorien

Aus den Rathäusern
von Gemeinde Kronau
25.04.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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