Bekanntmachung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025
Aufgrund der Stiftungssatzung vom 29. April 1993, in der Fassung vom 18. Mai 2005, in Verbindung mit den §§ 80, 81, 96 und 97 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i. d. F. vom 24. Juli 2000 (Ges.Bl. S. 582) hat der Stiftungsrat am 7. Mai 2025 den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen.
Der Beschluss über den Haushaltsplan 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
mit dem veranschlagten Gesamtergebnis im Ergebnishaushalt von 45.000,00 EUR
und
mit dem veranschlagten Finanzierungsmittelbedarf von 48.300,00 EUR
Die Aufnahme von Krediten und Kassenkrediten ist nicht vorgesehen.
Die Gesetzmäßigkeit des Haushaltsplans 2025 wurde vom Landratsamt Heilbronn am 10. Juni 2025 bestätigt.
Der Haushaltsplan für das Jahr 2025 liegt gemäß dem § 97 Abs. 1 i.V.m. § 96 Abs. 3 i.V.m. § 81 Abs. 3 der Gemeindeordnung an sieben Tagen, und zwar von Montag, 7. Juli 2025 bis Dienstag, 15. Juli 2025, je einschließlich, im Foyer des Rathauses (1. Obergeschoss), während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Neckarwestheim, 4. Juli 2025
gez. Jochen Winkler
Stiftungsvorstand