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Bürgerstiftung Schramberg: Jetzt Projektförderung für das zweite Halbjahr 2025 beantragen

Anträge können bis 30. November eingereicht werden Schramberg. Engagierte Menschen mit guten Ideen gibt es viele – doch manchmal fehlt das nötige...


Anträge können bis 30. November eingereicht werden

Schramberg. Engagierte Menschen mit guten Ideen gibt es viele – doch manchmal fehlt das nötige Geld, um ein Projekt auch wirklich umzusetzen. Hier kann die Bürgerstiftung Schramberg unterstützen: Sie fördert im zweiten Halbjahr 2025 erneut gemeinnützige Projekte aus den Bereichen Jugend- und Altenhilfe, Kultur und Kunst, Umwelt- und Naturschutz, Völkerverständigung oder Sport.

Grundvoraussetzung für eine Förderung ist, dass das Projekt langfristig Wirkung entfaltet – einmalige Veranstaltungen oder Aktionen sind von der Förderung ausgeschlossen.

„Viele Ideen scheitern nicht am Engagement, sondern an den finanziellen Möglichkeiten. Hier kann die Bürgerstiftung helfen“, sagt Oberbürgermeisterin Dorothee Eisenlohr, Vorsitzende der Stiftung.

In den letzten Förderrunden konnten zum Beispiel ein Musikinstrument für eine Kultureinrichtung oder ein Mahnmal für einen in der NS-Zeit ermordeten Zwangsarbeiter gefördert werden.

Förderanträge bis 30. November bei der Stadt einreichen

Förderanträge können noch bis zum 30. November 2025 bei der Stadtverwaltung Schramberg eingereicht werden. Ansprechpartner ist Klemens Walter, erreichbar unter Telefon 07422 29-225 oder per E-Mail an klemens.walter@schramberg.de. Die vollständigen Förderrichtlinien sowie das Antragsformular finden sich unter:
www.schramberg.de/de/buergerservice/foerderprogramme.php

Die Bürgerstiftung finanziert ihre Förderung aus den Zinserträgen des Stiftungskapitals. Um auch künftig viele Projekte unterstützen zu können, sind Zustiftungen jederzeit willkommen. Seit ihrer Gründung im Jahr 2004 konnte die Stiftung bereits über 40 Projekte mit insgesamt rund 56.000 Euro fördern.

Wer die Arbeit der Bürgerstiftung unterstützen möchte, kann eine Zustiftung mit dem Verwendungszweck „Zustiftung Stiftungskapital Bürgerstiftung“ auf folgendes Konto überweisen:
Kreissparkasse Rottweil
IBAN: DE93 6425 0040 0000 5000 98
BIC: SOLADES1RWL

Erscheinung
Tennenbronner Anzeiger – Amtsblatt Tennenbronn
NUSSBAUM+
Ausgabe 24/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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