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Bürokratieabbau / Effizienzsteigerung – CDU-Anträge stoßen auf wenig Interesse

Im Zuge der Haushaltsberatungen haben wir beantragt: Keine Erhebung der Grundsteuer A, die Einstellung der Förderung Obstbäume und die Aufhebung der...

Im Zuge der Haushaltsberatungen haben wir beantragt: Keine Erhebung der Grundsteuer A, die Einstellung der Förderung Obstbäume und die Aufhebung der Baumschutzsatzung.

Für die Grundsteuer A sind im Haushalt nur 2.500 Euro eingestellt und diese Beträge verteilen sich in vielen Kleinstbeträgen auf viele Steuerpflichtige. Der Verwaltungsaufwand (Erstellen von Bescheiden, Inkasso, Mahnverfahren usw.) dürfte den Ertrag deutlich übersteigen. Zu unserer Überraschung gibt die Stadtverwaltung nun an, dass für die Erstellung der Steuerbescheide nur 500 € anfallen würden. Wir sind erstaunt! Dieser Thematik müssen wir vertiefend nachgehen!

Die Satzung „Neu-/Nachpflanzungen von Obstbäumen in den Streuobstwiesen“ hat nicht zur erhofften Belebung und Bewirtschaftung von Streuobstwiesen geführt. Außerdem sind Bäume in übergeordneten Naturschutzgesetzen geschützt. Im öffentlichen Bereich ist die Stadt für Bäume verantwortlich und in Wohngebieten sind Bepflanzungen weitgehend durch Bebauungspläne geregelt. Die Abschaffung dieser Satzungen könnte sich die Stadtverwaltung vorstellen, die anderen Fraktionen nicht.

Positives Signal an Grundstücksbesitzer

Unserer Meinung nach würden wir ein positives Signal bei Abschaffung der Grundsteuer A an die Grundstücksbesitzer senden und den Einsatz würdigen, dass uns die Pflege der Grundstücke wichtig ist und damit die Satzungen Förderung Obstbäume und Baumschutzsatzung entbehrlich werden. Andere Städte haben die Grundsteuer A bereits abgeschafft, z.B. Esslingen. Die sehr kleinen Steuer-Beträge bei der Grundsteuer A erzeugen oft Unverständnis bei den Grundstücksbesitzern.

Erscheinung
Plochinger Nachrichten – Amtsblatt Stadt Plochingen
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Ausgabe 05/2026
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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