Der Ortsverband VdK Ellhofen-Lehrensteinsfeld informiert:
Bundesländer bürden Heimbewohnern immer höhere Kosten auf. Neben den reinen Pflegekosten fallen bei der Pflege in einem Heim für die Bewohner Kosten für Unterbringung und Verpflegung sowie Investitionskosten an.
Wer in einem Heim gepflegt wird, muss gewissermaßen drei verschiedene Rechnungen bezahlen: Pflegekosten: dies sind Kosten für die reinen pflegerischen Versorgungsleistungen. Nur an diesen Beteiligt sich die Soziale Pflegeversicherung mit einem Festbetrag je nach Pflegegrad. Die Differenz zwischen den Pflegekosten und der Pflegeversicherungsleistung bezahlen die Bewohner aus der eigenen Tasche. Unterkunftskosten: Dies sind Kosten für Unterbringung und Verpflegung. Sie können je nach Standort, Ausstattung und Leistungsangebot des Heims stark variieren und müssen von den Bewohnern in voller Höhe selbst getragen werden. Investitionskosten: Dies sind Kosten für Aus-, Um- und Neubauten, für technische Ausstattung, Sie können auf die Heimbewohner umgelegt werden. Der Sozialverband VdK spricht sich daher für eine stärkere öffentliche Förderung im Bereich der Pflege aus, wie dies gesetzlich gefordert ist.
Der nächste VdK – Beratungstermin ist am 11.06.2026 In Ellhofen, Gemeindehalle (kleiner Gruppenraum) Hauptstraße 21; von 18: 00 – 19:00 Uhr Ihr OV-Vorsitzender Gerhard Sell, Tel. 07134/15256 gerhard.sell@deflate.de


