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Bundestagswahl 2025

Frist für die Einreichung von Kreiswahlvorschlägen Am So., 23. Februar, findet die vorgezogene Bundestagswahl statt. Parteien, wahlberechtigte Gruppen...

Frist für die Einreichung von Kreiswahlvorschlägen

Am So., 23. Februar, findet die vorgezogene Bundestagswahl statt. Parteien, wahlberechtigte Gruppen und Einzelpersonen können noch bis zum 20. Januar, 18:00 Uhr, Vorschläge für Kandidatinnen und Kandidaten in den Wahlkreisen des Rhein-Neckar-Kreises einreichen. Darauf hat der Kreiswahlleiter im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Stefan Hildebrandt, hingewiesen. Kreiswahlvorschläge müssen bis zu dieser Frist schriftlich bei der jeweils zuständigen Kreiswahlleitung eingehen. Die Kommunen in Rheinnähe, also Altlußheim, Brühl, Hockenheim, Ketsch, Neulußheim, Oftersheim, Plankstadt, Reilingen und Schwetzingen, bilden mit weiteren Gemeinden des nördlichen Landkreises Karlsruhe den Wahlkreis 278 Bruchsal-Schwetzingen. Zuständig für die Abwicklung der Wahl ist hier das Landratsamt Karlsruhe.

Die Bekanntmachung zur Einreichung der Wahlvorschläge kann auf der Homepage des Kreises unter www.rhein-neckar-kreis.de/bekanntmachung abgerufen werden. (red)

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von Redaktion NUSSBAUMRedaktion NUSSBAUM
11.01.2025