Öffnungszeiten der Wahldienststelle
Für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 ist das Wahlamt im Rathaus, Bahnhofstraße 10, Zimmer 15, Telefon 06224 / 592-125, für besondere Fälle auch am Samstag, 22. Februar 2025, von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr geöffnet.
Am Wahlsonntag ist das Wahlbüro unter der oben genannten Kontaktanschrift von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr zu erreichen.
Briefwahlanträge werden bis Freitag, 21. Februar 2025, 15.00 Uhr im Wahlamt angenommen. Bitte beachten Sie, dass Unterlagen, welche mit der Post verschickt werden sollen, kaum noch rechtzeitig vor der Wahl zugestellt werden.
In solchen Fällen, in denen die Wahlberechtigten glaubhaft versichern, zuvor beantragte Wahlscheine bzw.Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen nicht erhalten haben oder verloren gegangen sind, können Ersatzunterlagen bis Freitag, 21. Februar 2025, 15.00 Uhr sowie am Samstag, 22. Februar 2025, von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr beantragt und ausgestellt werden.
Wer am Wahlwochenende plötzlich erkrankt und das Wahllokal deshalb nicht oder nur unter Schwierigkeiten aufsuchen kann, erhält noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr Briefwahlunterlagen; der Antrag dafür muss schriftlich erfolgen.
Wer für eine andere Person den Antrag stellt oder die Unterlagen in Empfang nehmen will, muss jeweils bevollmächtigt sein.
Die hellroten Wahlbriefe für die Bundestagswahl müssen bis spätestens Sonntag, 23. Februar 2025, 18:00 Uhr wieder beim Wahlamt der Gemeinde Sandhausen eingegangen sein. Der Hausbriefkasten am Rathaus wird gegen 18:00 Uhr letztmals geleert.
Gemeinde Sandhausen
-Wahlamt-