Gemeinde Gäufelden
71126 Gäufelden
Aus den Rathäusern

Bundestagswahl am 23.2.2025: Letzte Hinweise zur Wahl

Am 23.2.2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. Gewählt werden kann von 8.00 bis 18.00 Uhr. Die Gemeinde ist in folgende fünf...

Am 23.2.2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. Gewählt werden kann von 8.00 bis 18.00 Uhr.

Die Gemeinde ist in folgende fünf allgemeine Wahlbezirke eingeteilt:

Nummer des

Wahlbezirks

Abgrenzung des Wahlbezirks

Wahlraum

001-01

Nebringen-Nord

Begegnungsstätte im Stephansheim,

Sindlinger Straße 10 (rollstuhlgerecht)

001-02

Nebringen-Süd

Mensa GMS,

Schollerstraße 2/1 (rollstuhlgerecht)

002-04

Öschelbronn-Nord

Foyer Aspenhalle Öschelbronn,

Mozartstraße 31 (rollstuhlgerecht)

002-05

Öschelbronn-Süd

Sitzungssaal,

Rathausplatz 3 (rollstuhlgerecht)

003-07

Tailfingen

Grundschule Tailfingen,

Kirchgasse 6 (rollstuhlgerecht)

Die vier Briefwahlvorstände treten um 16.00 Uhr in der Aspenhalle Öschelbronn, Mozartstraße 31, zusammen.

In der Wahlbenachrichtigung, die den Wahlberechtigten bis zum 2.2.2025 übersandt worden ist, sind Wahlbezirk und Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte wählen kann.

Die Wahlbenachrichtigung wird bei der Wahl abgegeben. Wer die Wahlbenachrichtigung nicht mitbringt, muss sich mit Personalausweis oder Reisepass ausweisen. Wählen kann nur, wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist.

Jeder Wähler hat bei der Bundestagswahl 2 Stimmen: Eine „Erststimme“ für die Wahl des Wahlkreisbewerbers und eine „Zweitstimme“ für die Wahl der Landesliste (Partei). Der Stimmzettel wird im Wahlraum ausgehändigt und muss dort in einer Wahlkabine gekennzeichnet und gefaltet werden. Wie bereits bei den letzten Wahlen wird auf Wahlumschläge verzichtet. Die fehlende Ecke am oberen Rand der Stimmzettel ist eine Hilfe für Blinde, die so leichter eine Stimmzettelschablone anlegen können.

Wahlscheine und Briefwahlunterlagen

Wahlscheine und Briefwahlunterlagen können von den im Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten noch bis Freitag, 21.2.2025 schriftlich, elektronisch oder persönlich beantragt werden. Am 21.2.2025 ist dies von 8.00 bis 12.00 Uhr in allen drei Bürgerbüros und von 13.00 bis 15.00 Uhr im Rathaus Öschelbronn, Rathausplatz 1, Wahlamt, möglich.

Wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, kann der Antrag auf einen Wahlschein noch am Wahltag bis 15.00 Uhr direkt beim Wahlamt gestellt werden. Das Wahlamt ist am Wahltag im Rathaus Öschelbronn, Rathausplatz 1, EG, Zimmer 4 und 5, eingerichtet (Tel. 7802-123).

Briefwähler sollten darauf achten, den Wahlbrief rechtzeitig an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle zu senden, sodass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. In den Briefkasten am Rathaus Öschelbronn können Wahlbriefe am Wahlsonntag bis 18.00 Uhr eingeworfen werden.

Bitte beachten Sie, dass die Briefkästen am Bürgerbüro Nebringen und Bürgerbüro Tailfingen am Wahlsonntag nicht mehr geleert werden!

Auch nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr stellen, wenn nachgewiesen wird, dass ohne Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme ins Wählerverzeichnis bzw. die fristgemäße Berichtigung des Wählerverzeichnisses versäumt wurde bzw. das Recht auf Teilnahme an den Wahlen erst nach Ablauf der Antragsfrist entstanden ist.

Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tag vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Am Samstag, 22.2.2025 ist das Wahlamt daher von 11.00 bis 12.00 Uhr telefonisch unter Tel. 7802-123 zu erreichen. Es werden am Samstag allerdings nur Wahlscheine ausgestellt, wenn ein Wahlberechtigter glaubhaft macht, dass ein bereits beantragter Wahlschein nicht zugegangen ist, ihn also nicht erreicht hat. In einem solchen Fall wird dann der erteilte, nicht zugegangene Wahlschein für ungültig erklärt und auch der Kreiswahlleiter entsprechend verständigt.

Weitere Informationen zur Bundestagswahl können der Wahlbekanntmachung im Mitteilungsblatt vom 6.2.2025 und den Bekanntmachungen der Gemeindeverwaltung und des Landratsamts in diesem und in den letzten Mitteilungsblättern entnommen werden.

Alle Informationen zur Bundestagswahl finden Sie auf unserer Homepage www.gaeufelden.de unter der Rubrik „Rathaus & Bürgerservice > Wahlen > Bundestagswahl am 23.2.2025.“

Erscheinung
Gäufeldener Nachrichten
NUSSBAUM+
Ausgabe 08/2025

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Gäufelden

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von Gemeinde Gäufelden
20.02.2025
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