Aus den Rathäusern

Bundestagswahl am 23. Februar 2025

Aufnahme in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Ketsch Alle Wahlberechtigten, die sich nach dem 12. Januar 2025 bei der Gemeinde Ketsch mit...

Aufnahme in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Ketsch

Alle Wahlberechtigten, die sich nach dem 12. Januar 2025 bei der Gemeinde Ketsch mit Hauptwohnsitz melden und mindestens seit dem 23. November 2024 in der Bundesrepublik Deutschland gemeldet sind, können bis Sonntag, den 02. Februar 2025, einen Antrag auf „Eintragung in das Wählerverzeichnis“ bei der Gemeinde Ketsch stellen. Sie werden dann aus dem Wählerverzeichnis Ihrer Wegzugsgemeinde gestrichen.

Sie können jedoch auch im Wählerverzeichnis Ihrer Wegzugsgemeinde eingetragen bleiben, so dass Sie am Wahltag in Ihrem früheren Wahllokal wählen oder sich vom dortigen Wahlamt Briefwahlunterlagen ausstellen lassen können.

Anträge erhalten Sie beim Bürgermeisteramt Ketsch, Wahlamt, Hockenheimer Str. 5, 68775 Ketsch. Gerne beantwortet Ihnen die zuständige Sachbearbeiterin Frau Alber (Tel. 06202/606-151 oder E-Mail sandra.alber@ketsch.de ) Fragen zum Antragsverfahren.

Bürgermeisteramt

-Wahlamt-

Erscheinung
Ketscher Nachrichten
Ausgabe 05/2025
Ketscher Nachrichten
Ausgabe 04/2025
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Ausgabe 03/2025
von Gemeinde Ketsch
16.01.2025
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