
Erteilung von Wahlscheinen/Ausgabe von Briefwahlunterlagen
… bis wann kann ich einen Wahlschein/Briefwahl beantragen?
Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis Freitag, den 21. Februar 2025, 15.00 Uhr, im Wahlamt der Gemeinde beantragt werden.
Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag (Sonntag, den 23. Februar 2025), 15.00 Uhr, gestellt werden. Gleiches gilt unter bestimmten Voraussetzungen für nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte.
... wie kann ich einen Wahlschein/Briefwahl beantragen?
Sofern Sie durch Briefwahl an der Wahl teilnehmen möchten, ist der „Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins“ auf der Wahlbenachrichtigung unbedingt vollständig auszufüllen und handschriftlich zu unterzeichnen. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Alternativ zum schriftlichen Wahlscheinantrag nutzen Sie auch gerne den Internet “Online-Antrag“ auf unserer Homepage www.ketsch.de. (Wir bitten um Beachtung, dass der Internet „Online Antrag“ nur bis Donnerstag, den 20. Februar 2025, 12.00 Uhr gestellt werden kann.)
... Wahlschein nicht zugegangen bzw. nach der Zustellung verloren?
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist bzw. nach der Zustellung verloren ging, kann ihm bis Samstag, den 22. Februar 2025, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
... wo kann ich einen Antrag stellen?
Anträge auf Erteilung eines Wahlscheins stellen Sie bitte beim Bürgermeisteramt Ketsch, Wahlamt, Hockenheimer Straße 5, 68775 Ketsch, Frau Leiser (Telefon 06202/606-154 oder E-Mail birgit.leiser@ketsch.de) oder Frau Mayer (Telefon 06202/606-150 oder E-Mail michelle.mayer@ketsch.de). Gerne beantworten wir Ihnen auch Fragen zur Wahlberechtigung bzw. zur Durchführung der Briefwahl.
... wann kann ich einen Antrag stellen?
Zur Stellung von Wahlscheinanträgen bzw. zur Ausgabe von Briefwahlunterlagen ist das Bürgermeisteramt (neben den allgemeinen Öffnungszeiten) zusätzlich am
Freitag, den 21. Februar 2025 von 8.00 bis 15.00 Uhr
Samstag, den 22. Februar 2025 von 8.00 bis 12.00 Uhr (nur für o.g. Ausnahmefälle)
Sonntag, den 23. Februar 2025 von 8.00 bis 15.00 Uhr (nur für o.g. Ausnahmefälle)
für die Bürgerinnen und Bürger geöffnet.
Bürgermeisteramt
-Wahlamt-