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Bundestagswahl am 23. Februar 2025

Zustellung der Wahlbenachrichtigungen und Beantragung der Briefwahlunterlagen Am 23.02.2025 findet in Deutschland die Bundestagswahl statt. Die Wahlbenachrichtigungen...

Zustellung der Wahlbenachrichtigungen und Beantragung der Briefwahlunterlagen

Am 23.02.2025 findet in Deutschland die Bundestagswahl statt.

Die Wahlbenachrichtigungen hierzu wurden in den letzten Tagen per Post zugestellt.

Wahlberechtigte, die sich am Wahltag außerhalb des Wahlkreises aufhalten oder aus sonstigen Gründen den Wahlraum nicht aufsuchen können, haben die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen oder die Ausstellung eines Wahlscheines zu beantragen.

Einzelheiten hierüber sind auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung angegeben.

Briefwahlunterlagen bequem per Internet beantragen

Zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 kann die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich, elektronisch (z.B. per E-Mail, Internet oder Telefax) oder durch persönliche Vorsprache bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Telefonische Anträge sind nicht zulässig.

Sie können ganz bequem auf unserer Homepage der Gemeinde unter www.lauterbach-schwarzwald.de Ihre Briefwahlunterlagen beantragen. Beim Aufruf des Links erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.

Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen.

Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post zugestellt. Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an ramona.fichter@lauterbach-schwarzwald.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) angeben.

Die Gemeindeverwaltung erhält voraussichtlich am 6. oder 7. Februar die Stimmzettel. Erst ab diesem Zeitpunkt kann dann der Versand der Briefwahlunterlagen an die Bürger/Bürgerinnen beginnen.

Da das Zeitfenster für den Versand der Briefwahlunterlagen bis zur Bundestagswahl am 23. Februar sehr kurz ist, besteht auch die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen zu den üblichen Öffnungszeiten ab 10. Februar 2025 direkt im Bürgerbüro abzuholen. Sie erhalten die Unterlagen sofort und können diese rechtzeitig wieder bei der Gemeindeverwaltung abgeben. Somit ist gewährleistet, dass die Briefwahlunterlagen bis zum Wahltag pünktlich eingehen.

Außerdem ist im Bürgerbüro eine Wahlkabine aufgestellt und die Briefwahlunterlagen können dort sofort ausgefüllt und wieder abgegeben werden.

Bei Fragen zum Antragsverfahren oder zur Briefwahl wenden Sie sich bitte an unser Wahlamt unter der Telefonnummer: 07422/9497-24 oder per E-Mail an ramona.fichter@lauterbach-schwarzwald.de.

Erscheinung
Bürger & Gemeinde – Amtsblatt und Gäste-Journal von Lauterbach
NUSSBAUM+
Ausgabe 04/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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