Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl 2025 für die Wahlbezirke der Stadt Stutensee kann in der Zeit vom 03. Februar bis 07. Februar 2025 im BürgerBüro, Stadtteil Blankenloch, Rathausstraße 3, während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann während der Einsichtsfrist bei der Stadtverwaltung Einspruch einlegen.
Die Zustellung der Wahlbenachrichtigungsschreiben müsste zwischenzeitlich erfolgt sein. Sofern Sie wahlberechtigt sind und wider Erwarten kein Wahlbenachrichtigungsschreiben erhalten haben, setzen Sie sich bitte mit dem BürgerBüro, Stadtteil Blankenloch, Rathausstraße 3, bzw. soweit Sie in den Stadtteilen Friedrichstal, Spöck oder Staffort wohnen, mit Ihrer Außenstelle des BürgerBüros in Verbindung, damit eine weitere Abklärung erfolgen kann.
Die Briefwahlunterlagen sollten wegen der zu berücksichtigenden Postlaufzeiten bitte so früh wie möglich beantragt werden!
Bitte beachten Sie allerdings, dass die Ausstellung der Briefwahlunterlagen voraussichtlich erst ab dem 07.02.2025 möglich sein wird. Vorher liegen uns die Stimmzettel noch nicht vor.
Kalkulieren Sie diese kurze Zeit auch bei der Rücksendung der Wahlbriefe unbedingt entsprechend ein. Diese müssen bis Sonntag, den 23.02.2025, 18:00 Uhr, bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle eingegangen sein.
Die Briefwahlunterlagen können Sie wie folgt beantragen:
Die Briefwahlunterlagen können persönlich abgeholt werden. Unter Vorlage des Wahlbenachrichtigungsschreibens wenden Sie sich bitte in diesem Falle, soweit Sie im Stadtteil Blankenloch und Büchig wohnen, an das BürgerBüro, Rathausstraße 3, bzw. an die jeweilige Außenstelle des BürgerBüros im Stadtteil Friedrichstal, Spöck und Staffort. Die Ausgabe der Unterlagen erfolgt während der üblichen Sprechzeiten. Auch in diesem Falle ist es wichtig, dass der auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsschreibens befindliche Antrag vom Wahlberechtigten unterschrieben ist.
Bei persönlicher Abholung besteht auch die Möglichkeit, dass Sie Ihr Wahlrecht gleich vor Ort ausüben. Dies wird aufgrund der kurzen Fristen dringend empfohlen! Bitte machen Sie, wenn möglich, davon Gebrauch!
Eine kurze Beschreibung erläutert, wie der Antrag auszufüllen ist. Nach vollständiger Eingabe der Daten, genauso wie sie auf dem Wahlbenachrichtigungsschreiben aufgedruckt sind, also auch weitere Vornamen und/oder akademische Grade, erhalten Sie eine Bestätigung, dass der Antrag bearbeitet wurde. Der Wahlschein sowie die Briefwahlunterlagen werden dann an die angegebene Adresse zugesandt.
Diesen können Sie mit einem Mobilgerät (z. B. Handy, Smartphone oder Tablet) einscannen und landen dann direkt im für Sie vorausgefüllten Internetwahlscheinantrag. Zur Beantragung müssen Sie dann nur noch Ihr Geburtsdatum (und ggfls. eine abweichende Versandanschrift) angeben. Der Wahlschein sowie die Briefwahlunterlagen werden dann an die angegebene Adresse zugesandt.
Briefwahlunterlagen erhalten Sie auch, wenn Sie den Antrag auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsschreibens ausfüllen und dieses der Stadtverwaltung Stutensee zusenden. Bitte achten Sie darauf, dass Sie sämtliche Pflichtfelder vollständig ausfüllen. Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen dann zugestellt. Eine fernmündliche Beantragung ist nicht zulässig. Bei Abwesenheit von der Stadt Stutensee empfiehlt es sich, anzugeben, an welche Anschrift Ihnen die Unterlagen zugesandt werden sollen.
Die Beantragung der Briefwahl kann auch durch eine Bevollmächtigte beziehungsweise einen Bevollmächtigten erfolgen. Die oder der Bevollmächtigte muss eine schriftliche Vollmacht vorweisen.
Auf die Vollmacht kann auch dann nicht verzichtet werden, wenn es sich um Ehegatten oder Verwandte handelt. Eine Ausnahme hierzu gilt nur für Personen, die auf Grund einer körperlichen Behinderung keine schriftliche Vollmacht ausstellen können; hier genügt es, wenn die mündlich bevollmächtigte Hilfsperson Ihre Bevollmächtigung glaubhaft macht.
Um sicherzugehen, dass Ihre Stimmabgabe auch gültig ist, sollten Sie als Briefwähler/in die nachfolgenden Hinweise beachten:
Sie erhalten einen Wahlschein, einen amtlichen Stimmzettel, einen weißen Stimmzettelumschlag und den hellroten Wahlbriefumschlag.
Wer durch Briefwahl wählt
- kennzeichnet persönlich seinen Stimmzettel, indem er mit seiner Erststimme den Wahlbewerber ankreuzt bzw. seine Zweitstimme durch Ankreuzen der betreffenden Partei/Wählervereinigung vergibt;
- legt den gekennzeichneten Stimmzettel in den amtlichen (weißen) Stimmzettelumschlag für die Briefwahl und klebt diesen Stimmzettelumschlag zu;
- unterschreibt die auf der Vorderseite des Wahlscheines vorgedruckte Versicherung an Eides statt zur Briefwahl, unter Angabe von Ort und Tag der Unterzeichnung;
- steckt den verschlossenen amtlichen (weißen) Stimmzettelumschlag und den mit der unterschriebenen Versicherung an Eides statt versehenen Wahlschein einzeln in den amtlichen (hellroten) Wahlbriefumschlag;
- verschließt den Wahlbriefumschlag;
- gibt diesen Wahlbriefumschlag so rechtzeitig zur Post, dass er spätestens bis zum Wahltag, 18:00 Uhr, bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle eingeht.
Selbstverständlich kann der Wahlbriefumschlag auch persönlich bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle oder den Außenstellen des BürgerBüros abgegeben werden. Soweit der Wahlbrief bei der Post aufgegeben wird, erfolgt die Beförderung portofrei. Bei Übersendung aus dem Ausland ist eine beschleunigte Versandform (z. B. Express-Zustellung, Luftpost) ratsam; die hierfür entstehenden zusätzlichen Kosten müssen allerdings selbst getragen werden.
Soweit Sie zur Briefwahl noch Fragen haben, erhalten Sie bei den vorgenannten Stellen auch weitere Auskünfte.