Die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag wird als vorgezogene Neuwahl am 23. Februar 2025 stattfinden.
Im Folgenden erhalten Sie Informationen zur Bundestagswahl.
Alle Wahlberechtigten erhalten bis spätestens 2. Februar 2025 eine Wahlbenachrichtigung. Wer bis dahin keine Wahlbenachrichtigung bekommen haben sollte, kann sich gerne an das Bürgerbüro des Bürgermeisteramts Rauenberg unter der Telefonnummer 06222 / 619-0 wenden.
Die Wahlbenachrichtigung enthält unter anderem Informationen über die Wahlzeit, den Wahlbezirk und den Wahlraum. Außerdem gibt die Benachrichtigung Hinweise zum Antrag auf Briefwahl.
Wir weisen darauf hin, dass Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen voraussichtlich erst etwa zwei Wochen vor dem Wahltermin versandt werden können, da vorher keine Stimmzettel zur Verfügung stehen werden.
Den Wahlschein für die Bundestagswahl erhalten Sie, wenn Sie den auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckten Antrag unterschrieben an die Stadtverwaltung einreichen.
Die Schriftform gilt auch durch Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung als gewahrt. Der Antragssteller muss den Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum und seine Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben.
Für die Beantragung der zur Ausübung der Briefwahl notwendigen Unterlagen steht Ihnen auf der Homepage der Stadt Rauenberg unter www.rauenberg.de ebenfalls ein Online-Formular zur Verfügung. In das Antragsformular müssen Sie die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung eintragen. Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen dann an die von Ihnen angegebene Adresse zugestellt.
Noch schneller und einfacher kann der Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung beantragt werden. Der QR-Code kann mit dem Smartphone oder Tablet eingescannt werden, danach erfolgt eine Weiterleitung auf das mit Ihren Wahldaten vorausgefüllte Antragsformular. Es ist dann lediglich noch das Geburtsdatum (und gegebenenfalls eine abweichende Versandanschrift) einzutragen.
Eine telefonische Antragsstellung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen ist unzulässig.
Aufgrund des sehr kurzen Zeitraums, der für die Briefwahl zur Verfügung stehen wird, wird das Bürgermeisteramt unverzüglich nach Erhalt der Stimmzettel mit dem Versand der Briefwahlunterlagen beginnen.
Bitte beachten Sie, dass Sie den Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen auch persönlich im Bürgerbüro des Bürgermeisteramts Rauenberg abholen und die Briefwahl an Ort und Stelle ausüben können. Damit Sie den Stimmzettel unbeobachtet kennzeichnen können, werden im Foyer der Rathausverwaltung Wahlkabinen aufgestellt sein.
Im Zeitraum von Montag, den 10. Februar 2025, bis Donnerstag, den 20. Februar 2025, haben wir daher die Öffnungszeiten des Bürgerbüros wie folgt erweitert:
Montag – Dienstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Die Verwaltungsstelle in Malschenberg hat am Montag, den 17. Februar 2025, im Zeitraum von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet.
Bitte beachten Sie, dass der Wahlbrief mit Ihrer Stimmabgabe am Wahltag (23. Februar 2025) spätestens bis 18:00 Uhr bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle eingetroffen sein muss. Deshalb sollte der Wahlbrief bei Versand durch die Post spätestens am Donnerstag, den 20. Februar 2025, zur Rücksendung aufgegeben werden.
Wahlscheine und Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl können noch bis Freitag, den 21. Februar 2025, 15:00 Uhr, beim Bürgermeisteramt schriftlich oder mündlich (nicht aber telefonisch) beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung als gewahrt. Daher ist am Freitag, den 21. Februar 2025, das Bürgerbüro des Bürgermeisteramts Rauenberg bis 15:00 Uhr geöffnet.
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis Samstag, den 22. Februar 2025, 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein ausgestellt werden. In einem solchen Fall wird um telefonische Kontaktaufnahme mit der Fachbereichsleitung des Ordnungsamts, Frau Waßer, unter der Telefonnummer 06222 / 619-10, gebeten.
In den Fällen des § 25 Absatz 2 der Bundeswahlordnung (BWO) können Wahlscheine auch noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, beantragt werden. Gleiches gilt, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann. In einem solchen Fall wird um telefonische Kontaktaufnahme mit der Fachbereichsleitung des Ordnungsamts, Frau Waßer, unter der Telefonnummer 06222 / 619-10, gebeten.