Aus den Rathäusern

Bundestagswahl am 23. Februar 2025: Vorbereitungen der Bundestagswahl

Im Ordnungsamt der Stadt Stutensee laufen schon seit einiger Zeit die Vorbereitungen für die am 23.02.2025 stattfindende Bundestagswahl. Rund 290 ehrenamtliche...

Im Ordnungsamt der Stadt Stutensee laufen schon seit einiger Zeit die Vorbereitungen für die am 23.02.2025 stattfindende Bundestagswahl.

Rund 290 ehrenamtliche Wahlhelfer/-innen wurden bereits für den Wahldienst eingeteilt. In Blankenloch werden neun, in Büchig vier, in Friedrichstal sechs, in Spöck fünf und in Staffort zwei Urnenwahlbezirke gebildet. Außerdem werden zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses sechs Briefwahlvorstände konstituiert.

Die Wahllokale sind in den einzelnen Grundschulen der Stadtteile, in Blankenloch in der Erich-Kästner-Realschule, eingerichtet. Die sechs Briefwahlvorstände tagen dieses Mal im Rathaus, Stadtteil Blankenloch, Rathausstraße 3. Alle Wahllokale verfügen über einen rollstuhlgerechten Zugang, die auch Wahlberechtigten mit Gehbehinderung oder sonstiger Mobilitätseinschränkung dort die persönliche Stimmabgabe ermöglichen.

Die Stimmenauszählung bei der Bundestagswahl erfolgt direkt nach Wahlende um 18 Uhr in den Wahllokalen. Die einzelnen Wahlergebnisse werden dann an das Rathaus in Blankenloch gemeldet, wo die Gesamtergebnisermittlung für Stutensee erfolgt. Dies dürfte erfahrungsgemäß gegen 19 Uhr der Fall sein. Anschließend wird dieses Ergebnis an die Kreiswahlleitung beim Landratsamt Karlsruhe gemeldet.

Zustellung der Wahlbenachrichtungsschreiben

In den nächsten Tagen, spätestens bis zum 02.02.2025, werden die Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl zugestellt.

Von Amts wegen in das Wählerverzeichnis aufgenommen werden alle Wahlberechtigten, die zum Stichtag (12.01.2025) in der Stadt Stutensee mit ihrer einzigen Wohnung oder, falls mehrere Wohnungen bestehen, mit Hauptwohnung gemeldet sind. Neben diesem Kriterium ist Voraussetzung für die Aufnahme in das Wählerverzeichnis – und damit für die Wahlberechtigung – allerdings, dass Sie am Wahltag

  • Deutsche/-r im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind,
  • das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
  • seit mindestens 3 Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten.

Sofern Sie wahlberechtigt sind und wider Erwarten kein Wahlbenachrichtigungsschreiben erhalten haben, setzen Sie sich bitte telefonisch mit dem BürgerBüro, Rathaus, Stadtteil Blankenloch, Rathausstraße 3, bzw. soweit Sie in den Stadtteilen Friedrichstal, Spöck und Staffort wohnen, mit Ihrer Außenstelle des BürgerBüros in Verbindung.

Der Stichtag (12.01.2025) hat auch insoweit Bedeutung, als danach eine Aufnahme in das Wählerverzeichnis grundsätzlich nur auf Antrag möglich ist.

Falls im Zusammenhang mit der Wahlbenachrichtigung Fragen auftreten, klären Sie diese bitte mit den vorerwähnten Stellen ab. Gleiches gilt auch, wenn das Wahlbenachrichtigungsschreiben unrichtige Angaben enthält.

Wie erhalte ich die Briefwahlunterlagen?

Wahlberechtigten, die per Briefwahl wählen möchten, wird empfohlen, die Briefwahlunterlagen möglichst schon frühzeitig zu beantragen.

Bitte beachten Sie allerdings, dass die Ausstellung der Briefwahlunterlagen voraussichtlich erst ab dem 07.02.2025 möglich sein wird. Vorher liegen uns die Stimmzettel noch nicht vor.

Bitte kalkulieren Sie diese kurze Zeit auch bei der Rücksendung der Wahlbriefe entsprechend ein. Diese müssen bis Sonntag, den 23.02.2025, 18:00 Uhr bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle eingegangen sein.

Die Briefwahlunterlagen können Sie wie folgt beantragen:

  • persönlich

Die Briefwahlunterlagen können persönlich abgeholt werden. Unter Vorlage des Wahlbenachrichtigungsschreibens wenden Sie sich bitte in diesem Falle, soweit Sie im Stadtteil Blankenloch und Büchig wohnen, an das BürgerBüro, Rathausstraße 3, bzw. an die jeweilige Außenstelle des BürgerBüros im Stadtteil Friedrichstal, Spöck und Staffort. Die Ausgabe der Unterlagen erfolgt während der üblichen Sprechzeiten. Auch in diesem Falle ist es wichtig, dass der auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsschreibens befindliche Antrag vom Wahlberechtigten unterschrieben ist.

Bei persönlicher Abholung besteht auch die Möglichkeit, dass Sie Ihr Wahlrecht gleich vor Ort ausüben. Dies wird aufgrund der kurzen Fristen dringend empfohlen!

  • voraussichtlich ab dem 20.01.2025 per Online-Wahlscheinantrag über www.stutensee.de (Ebene Bundestagwahl 2025)

Eine kurze Beschreibung erläutert, wie der Antrag auszufüllen ist. Nach vollständiger Eingabe der Daten genauso, wie sie auf dem Wahlbenachrichtigungsschreiben aufgedruckt sind, also auch weitere Vornamen und / oder akademische Grade, erhalten Sie eine Bestätigung, dass der Antrag bearbeitet wurde. Der Wahlschein sowie die Briefwahlunterlagen werden dann an die angegebene Adresse zugesandt.

  • über den QR-Code auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung

Diesen können Sie mit einem Mobilgerät (z.B. Handy, Smartphone oder Tablet) einscannen und landen dann direkt im für Sie vorausgefüllten Internetwahlscheinantrag. Zur Beantragung müssen Sie dann nur noch Ihr Geburtsdatum (und ggfls. eine abweichende Versandanschrift) angeben. Der Wahlschein sowie die Briefwahlunterlagen werden dann an die angegebene Adresse zugesandt.

  • schriftlich

Briefwahlunterlagen erhalten Sie auch, wenn Sie den Antrag auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsschreibens ausfüllen und dieses der Stadtverwaltung Stutensee zusenden. Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen dann zugestellt. Sie erleichtern uns die Arbeit, wenn Sie bei Ihrer Anschrift auch Ihr Geburtsdatum vermerken. Eine fernmündliche Beantragung ist nicht zulässig. Bei Abwesenheit von der Stadt Stutensee empfiehlt es sich, anzugeben, an welche Anschrift Ihnen die Unterlagen zugesandt werden sollen.

  • durch Unterstützung eines Dritten,

Die Beantragung der Briefwahl kann auch durch eine Bevollmächtigte beziehungsweise einen Bevollmächtigten erfolgen. Die oder der Bevollmächtigte muss eine schriftliche Vollmacht vorweisen.

Auf die Vollmacht kann auch dann nicht verzichtet werden, wenn es sich um Ehegatten oder Verwandte handelt. Eine Ausnahme hierzu gilt nur für Personen, die aufgrund einer körperlichen Behinderung keine schriftliche Vollmacht ausstellen können; hier genügt es, wenn die mündlich bevollmächtigte Hilfsperson Ihre Bevollmächtigung glaubhaft macht.

Um sicherzugehen, dass Ihre Stimmabgabe auch gültig ist, sollten Sie als Briefwähler/in die nachfolgenden Hinweise beachten:

Sie erhalten einen Wahlschein, einen amtlichen Stimmzettel, einen weißen Stimmzettelumschlag und den hellroten Wahlbriefumschlag.

Wer durch Briefwahl wählt:

  • kennzeichnet persönlich seinen Stimmzettel, indem er mit seiner Erststimme den Wahlbewerber ankreuzt bzw. seine Zweitstimme durch Ankreuzen der betreffenden Partei/Wählervereinigung vergibt.
  • legt den gekennzeichneten Stimmzettel in den amtlichen (weißen) Stimmzettelumschlag für die Briefwahl und klebt diesen Stimmzettelumschlag zu;
  • unterschreibt die auf der Vorderseite des Wahlscheines vorgedruckte Versicherung an Eides statt zur Briefwahl, unter Angabe von Ort und Tag der Unterzeichnung;
  • steckt den verschlossenen amtlichen (weißen) Stimmzettelumschlag und den mit der unterschriebenen Versicherung an Eides statt versehenen Wahlschein einzeln in den amtlichen (hellroten) Wahlbriefumschlag;
  • verschließt den Wahlbriefumschlag;
  • gibt diesen Wahlbriefumschlag so rechtzeitig zur Post, dass er spätestens bis zum Wahltag, 18:00 Uhr bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle eingeht. Selbstverständlich kann der Wahlbriefumschlag auch persönlich bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle oder den Außenstellen des BürgerBüros abgegeben werden. Soweit der Wahlbrief bei der Post aufgegeben wird, erfolgt die Beförderung portofrei. Bei Übersendung aus dem Ausland ist eine beschleunigte Versandform (z.B. Express Zustellung, Luftpost) ratsam; die hierfür entstehenden zusätzlichen Kosten müssen allerdings selbst getragen werden.

Tasthilfe für den Stimmzettel

Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund von gesetzlichen Vorgaben für blinde Wählerinnen und Wähler die Möglichkeit geschaffen wurde, ohne Unterstützung durch Dritte selbst erkennen zu können, wo bei einem Stimmzettel die Vorderseite und wo oben ist. Deshalb wurde einheitlich bei allen Stimmzetteln am oberen rechten Rand eine abgetrennte Ecke angebracht.

Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen

Zur Wahl der Abgeordneten des 21. Deutschen Bundestags am 23. Februar 2025 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann?

Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Bundestagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an.

Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird – ebenfalls kostenlos – eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.

Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122.

Erscheinung
Stutensee Woche – Amtsblatt der Großen Kreisstadt Stutensee
NUSSBAUM+
Ausgabe 03/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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