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//Bundestagswahl am 23. Februar//

Elf Kandidaten für den Wahlkreis Calw zugelassen Im Wahlkreis 280 Calw wurden elf Kreiswahlvorschläge mit jeweils einem Kandidaten für die Bundestagswahl...
Bei der Bundestagswahl am 23. Februar haben die Wähler zwei Stimmen: die Erststimme für den Direktkandidaten und die Zweitstimme für eine Partei.
Bei der Bundestagswahl am 23. Februar haben die Wähler zwei Stimmen: die Erststimme für den Direktkandidaten und die Zweitstimme für eine Partei.Foto: imago/CHROMORANGE

Elf Kandidaten für den Wahlkreis Calw zugelassen

Im Wahlkreis 280 Calw wurden elf Kreiswahlvorschläge mit jeweils einem Kandidaten für die Bundestagswahl zugelassen. Die Sitzung des Kreiswahlausschusses fand am 24. Januar 2025 im Landratsamt Calw statt. Die Kandidatinnen und Kandidaten, die von insgesamt elf Parteien aufgestellt wurden, können nun bei der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 auf dem Stimmzettel des Wahlkreises 280 Calw angekreuzt werden – vorausgesetzt, ihre Wahlvorschläge werden auch auf Landesebene zugelassen.

Kandidaten und Parteien im Überblick

Der Wahlkreis 280 Calw umfasst die Landkreise Calw und Freudenstadt. Alle Wahlvorschläge wurden fristgerecht bei der Geschäftsstelle des Kreiswahlleiters Helmut Riegger eingereicht. Die Wahlbewerber, die zur Wahl antreten, sind:

  • Jan Felix Stöffler (FDP, Software-Entwickler, Altensteig)
  • Dr. Martin Handel (Freie Wähler, Facharzt, Calw)
  • Thuy Nga Trinh (Grüne, Juristin, Deißlingen)
  • Saskia Esken (SPD, Informatikerin, MdB, Calw)
  • Klaus Mack (CDU, Bürgermeister a.D., MdB, Bad Wildbad)
  • Markus Bender (Bündnis C, ev. Pfarrer i.R., Altensteig)
  • Thomas Hanser (Die Linke, Kfz.-Mechatroniker, Calw)
  • Raimond Lamparter (AfD, technischer Zeichner, Freudenstadt)
  • Dirk Witzelmaier (Tierschutzpartei, Haustechniker, Waldachtal)
  • Frank Negwer (Bündnis Deutschland, Vertriebsmitarbeiter, Calw)
  • Yannic Walheim (Volt, Sozialpädagoge, Bad Rippoldsau-Schapbach)

Bundestagswahl 2025: Änderungen durch die Wahlrechtsreform

Die Bundestagswahl 2025 wird die erste nach der Wahlrechtsreform 2023 sein. Die Reform bringt bedeutende Veränderungen, die sowohl das Wahlsystem als auch die Zusammensetzung des Bundestages betreffen. Wer sich gut vorbereiten möchte, sollte die neuen Regelungen genau kennen.

Feste Abgeordnetenzahl und keine Überhang- und Ausgleichsmandate mehr

Die Wahlrechtsreform führt eine feste Obergrenze von 630 Abgeordneten im Bundestag ein. Dies bedeutet, dass der Bundestag künftig genau diese Zahl an Abgeordneten umfassen wird. Überhang- und Ausgleichsmandate, die bislang dafür sorgten, dass die Zahl der Abgeordneten manchmal über 630 hinausging, entfallen. Bisher konnten Parteien durch Überhangmandate (mehr Direktmandate als ihnen aufgrund der Zweitstimmen zustanden) zusätzliche Sitze erhalten, was den Bundestag aufblähte. Diese Möglichkeit fällt nun weg. Stattdessen wird die Anzahl der Sitze strikt durch das Zweitstimmenergebnis bestimmt. Wenn eine Partei mehr Direktmandate gewinnt, als ihr aufgrund der Zweitstimmen zustehen, werden die Direktmandate mit den niedrigsten Stimmenanteilen wieder abgezogen, um die Sitzzahl auf 630 zu begrenzen.

Erststimme: Direktkandidat wählen

Mit der Erststimme wird der Direktkandidat aus dem Wahlkreis gewählt. Deutschland ist in 299 Wahlkreise unterteilt, die jeweils etwa 250.000 Wahlberechtigte umfassen. Der Kandidat, der in einem Wahlkreis die meisten Erststimmen erhält, gewinnt das Direktmandat und zieht in den Bundestag ein. Das Besondere bei der Wahl 2025: Ein Direktmandat ist nur dann gültig, wenn die Partei, aus der der Kandidat stammt, insgesamt genügend Zweitstimmen erhalten hat. Falls eine Partei mehr Direktmandate gewinnt, als ihr durch die Zweitstimmen zustehen, fallen die Direktmandate mit den niedrigsten Stimmenanteilen weg. Eine Ausnahme bildet jedoch die Wahl von parteiunabhängigen Kandidaten, die durch eine relative Mehrheit der Erststimmen in ihrem Wahlkreis ein Direktmandat erhalten.

Zweitstimme: Die Entscheidung über die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag

Mit der Zweitstimme entscheiden die Wähler, welche Partei sie unterstützen möchten. Diese Stimme ist entscheidend für die Zusammensetzung des Bundestages, da sie darüber entscheidet, wie viele Sitze eine Partei im Parlament erhält. Das Zweitstimmensystem ist eine Form der personalisierten Verhältniswahl: Während die Erststimme einen direkten Einfluss auf die Wahl des einzelnen Abgeordneten hat, legt die Zweitstimme fest, wie viele Abgeordnete eine Partei insgesamt in den Bundestag entsenden kann. Die Verteilung der Sitze erfolgt nach einem zweistufigen Verfahren: Zunächst wird die „Oberverteilung“ durchgeführt, bei der berechnet wird, wie viele Sitze einer Partei bundesweit basierend auf dem Zweitstimmenergebnis zustehen. Danach folgt die „Unterverteilung“, bei der die Sitze auf die Landeslisten der jeweiligen Partei verteilt werden.

Ein wichtiger Punkt: Direktmandate haben Vorrang. Kandidaten, die ein Direktmandat gewinnen, ziehen bevorzugt in den Bundestag ein. Die übrigen Sitze werden dann mit weiteren Kandidaten von den Landeslisten der Partei besetzt. Damit bleibt die prozentuale Zusammensetzung des Bundestages an das Zweitstimmenergebnis gebunden.

Fünf-Prozent-Hürde und Direktmandate

Eine entscheidende Voraussetzung für den Einzug einer Partei in den Bundestag ist die Fünf-Prozent-Hürde: Eine Partei muss bundesweit mindestens 5 Prozent der Zweitstimmen erhalten oder mindestens drei Direktmandate gewinnen, um in den Bundestag einzuziehen. Diese Regel soll sicherstellen, dass kleinere Parteien nicht zu viel Einfluss im Parlament bekommen, während gleichzeitig eine faire Repräsentation der Wählerschaft gewährleistet bleibt. (mm)

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