Aus den Rathäusern

Bundestagswahl und Bürgerentscheid

Herausforderung Briefwahl – Tipps und Hinweise zum Wahlsonntag Durch den vorgezogenen Termin der Bundestagswahl am Sonntag, 23.02.2025, wird es...

Herausforderung Briefwahl – Tipps und Hinweise zum Wahlsonntag

Durch den vorgezogenen Termin der Bundestagswahl am Sonntag, 23.02.2025, wird es insbesondere im Hinblick auf die Briefwahl terminlich knapp zugehen.

Das liegt vor allem daran, dass wegen des Zulassungsverfahrens für die Kandidaten und Parteien, die Stimmzettel für die Bundestagswahl bundesweit erst relativ spät an die Städte und Gemeinden verteilt werden.

Die Wahlbenachrichtigungen sind derzeit im Stadtgebiet Sulz zugestellt worden; die Briefwahlunterlagen können durch das Bürgermeisteramt aber erst dann ausgegeben werden, wenn auch die Stimmzettel für die Bundestagswahl verfügbar sind. Bedingt durch die erwartete Belastung der Deutschen Post in diesem Zeitraum insgesamt und die verlängerten Brieflaufzeiten empfiehlt das Wahlamt der Stadt Sulz den Wählerinnen und Wählern im Falle der Briefwahl für die Bundestagswahl und den Bürgerentscheid:

  • Bevorzugen Sie den Einwurf der Wahlbriefe in die Briefkästen des Rathauses in Sulz. Dies ist bis spätestens Sonntag, 23.02.2025, kurz vor 18.00 Uhr möglich, da die Wahlbriefe bis 18:00 Uhr vom Briefwahlausschuss zugelassen werden müssen
  • oder in die Briefkästen der Rathäuser in den Ortsteilen bis spätestens Donnerstag, 20.02.2025
  • Einwurf der Wahlbriefe bei Versand über die Deutsche Post bis spätestens Montag, den 17.02.2025

Wahlbriefe, die erst am 24. Februar durch die Post zugestellt oder in den Rathäusern eingeworfen werden, werden weder für das Ergebnis der Bundestagswahl noch für den Bürgerentscheid berücksichtigt.

Wer ganz auf Nummer sicher gehen möchte, kann bis spätestens Freitag vor der Wahl mit der Wahlbenachrichtigung ins Bürgerbüro kommen; erhält dort die Briefwahlunterlagen und wählt in der bereitstehenden Wahlkabine. Der Wahlbrief wird dann am Wahlsonntag anonymisiert mit den anderen Wahlbriefen ausgezählt.

Bitte beachten:

Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl können bis Freitag, 21.02.25, 15.00 Uhr beantragt werden.

Für den Bürgerentscheid endet die Antragsfrist am Freitag, 21.02.25, um 18.00 Uhr.

Die Antragstellung über das Internet auf der Homepage der Stadt Sulz a. N. unter www.sulz.de ist bis Donnerstag, 20.02.2025, 12.00 Uhr freigeschaltet.

Stadtverwaltung Sulz a. N.

Wahlamt

Erscheinung
Mitteilungsblatt Stadt Sulz am Neckar
Ausgabe 05/2025
von Stadt Sulz am Neckar
31.01.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.

Orte

Sulz am Neckar

Kategorien

Aus den Rathäusern
Meine Heimat
Entdecken
Themen
Kiosk
Mein Konto