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Bundesweiter Warntag am 11. September 2025

Landrat Roland Bernhard: „Es gilt, den Schutz der Bevölkerung zu gewährleisten und die Warnmöglichkeiten zu testen.“ Zur regelhaften Überprüfung...

Landrat Roland Bernhard: „Es gilt, den Schutz der Bevölkerung zu gewährleisten und die Warnmöglichkeiten zu testen.“

Zur regelhaften Überprüfung der Warnsysteme findet jährlich am zweiten Donnerstag im September als gemeinsamer Aktionstag von Bund, Ländern und Kommunen der Bundesweite Warntag statt. In diesem Jahr fällt der Tag auf Donnerstag, 11. September 2025. Gegen 11 Uhr wird eine Warnung versendet; gegen 11.45 Uhr folgt die Entwarnung. Es handelt sich um eine Übung; deshalb wird gebeten, keine Rückmeldung an Behörden oder an die Integrierte Leitstelle weiterzugeben. Für Notrufe steht die 112 wie gewohnt zur Verfügung.

Die Warnung erfolgt über verschiedene Kanäle wie Radio und Fernsehen, aber auch auf Handys installierten Warn-Apps (z.B. NINA) und via „Cell Broadcast“. Für Letzteres wird eine Standardtechnologie des Mobilfunknetzes genutzt: Handys und Smartphones registrieren sich automatisch in einer sogenannten Funkzelle, über die ein Netzempfang hergestellt wird. Der Vorteil dabei ist, dass so alle Personen anonym erreicht werden können. Der hierfür erforderliche Datenverkehr wird auch durch ein erhöhtes Aufkommen an Mobilfunkgesprächen nicht beeinflusst. So funktioniert Cell Broadcast auch in stark ausgelasteten Netzen.

Landrat Roland Bernhard verweist auf die aktuell laufenden Aktionen des Landkreises rund um den Bevölkerungsschutz (siehe dazu 25pm319spk vom 30.07.2025). „In Krisen- und Katastrophenfällen kommt der Bevölkerungswarnung eine zentrale Rolle zu; denn nur wer informiert ist, kann sich entsprechend verhandeln. Es gilt deshalb, die Warnmöglichkeiten regelmäßig zu testen.“

Infos zum bundesweiten Warntag können auf der Webseite des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe abgerufen werden; (https://www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsorge/Bundesweiter-Warntag/bundesweiter-warntag_node.html).

Erscheinung
Weilemer Blättle
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Ausgabe 36/2025
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