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Bundeszuschüsse zur Rente

Der Staat gibt jedes Jahr einen Zuschuss zur gesetzlichen Rentenversicherung. Der Anteil dieser Zuschüsse am Bundeshalt ist in den vergangenen Jahren...
Rentenbeiträge
RentenbeiträgeFoto: VdK

Der Staat gibt jedes Jahr einen Zuschuss zur gesetzlichen Rentenversicherung. Der Anteil dieser Zuschüsse am Bundeshalt ist in den vergangenen Jahren von 31 auf 25 Prozent gesunken. Darauf verweist die Deutsche Rentenversicherung angesichts aktueller Debatten zur Stabilität des gesetzlichen Rentensystems. Die Bundesmittel sollen vor allem Leistungen finanzieren, die von der Politik der Rentenversicherung aufgebürdet wurden, die aber gesamtgesellschaftliche Aufgaben darstellen und somit durch die Gemeinschaft der Steuerzahler und nicht der Rentenbeitragszahler getragen werden sollten. Dazu gehören etwa die Anrechnung von Kindererziehungszeiten oder Sonderregeln für die Ost-Rentenanpassung.

Nach Berechnungen der Deutschen Rentenversicherung (DRV) wird der Renteneintritt der Babyboomer, den Anteil der Bundeszuschüsse nicht über das Niveau von 2024 steigen lassen. Dieser Check soll Vermutungen und Befürchtungen entgegenwirken, die im Hinblick auf das Rentenpaket II laut werden, wonach die Zuschüsse rasant ansteigen könnten.

Bundesrechnungshof kritisiert fehlende Transparenz

Der Bundesrechnungshof kritisiert das Bundesministerium für Arbeit in diesem Zusammenhang für mangelnde Transparenz. Da gesetzlich nicht klar definiert ist, welche Leistungen als versicherungsfremd gelten, ist eine genaue Dokumentation kaum möglich. Ohne eine solche Dokumentation ist es nicht erkennbar, wie viel Geld aus der Rentenkasse in Projekte fließt, die eigentlich durch Steuermitteln auszugleichen sind.

Die Versicherungsleistungen der Rentenversicherung beruhen auf vorher gezahlten Beiträgen. Darüber hinaus erbringt die Deutsche Rentenversicherung auch Leistungen, die nicht beitragsgedeckt sind. Diese sollen gesamtstaatliche Aufgaben erfüllen und gelten deshalb als versicherungsfremd. Die Bundeszuschüsse an die Rentenversicherung sollen diese versicherungsfremden Leistungen pauschal abgelten.

Allerdings sind versicherungsfremde Leistungen grundsätzlich in Art und Höhe unbestimmt. Denn es ist nicht gesetzlich festgelegt, wie sie von den Versicherungsleistungen abzugrenzen sind. Folglich ist offen, ob die versicherungsfremden Leistungen teilweise beitragsfinanziert sind oder ob ein Teil der Versicherungsleistungen steuerfinanziert ist. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Bund beispielsweise arbeitet mit einer engen und einer erweiterten Abgrenzung. Daraus ergibt sich eine Bandbreite für die Höhe der versicherungsfremden Leistungen.

Der Bundesrechnungshof empfiehlt dem Arbeitsministerium, Transparenz bei den versicherungsfremden Leistungen herzustellen. Dazu sollte es die versicherungsfremden Leistungen zumindest in der Bandbreite der engen und erweiterten Abgrenzung der DRV Bund benennen und ihre Höhe berechnen. Das Ergebnis sollte regelmäßig, zum Beispiel im Rentenversicherungsbericht, veröffentlicht werden.

Ihr Sozialverband VdK Philippsburg

Erscheinung
Stadtanzeiger Philippsburg
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Ausgabe 44/2024
von Sozialverband Vdk, Ortsverband Philippsburg
02.11.2024
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