BundID und AusweisApp ermöglichen Behördengänge online

Immer mehr Dienstleistungen lassen sich online erledigen, bequem von zu Hause aus, rund um die Uhr. Auch die Stadtverwaltung Gaggenau bietet einige Leistungen...
Eine Frau von hinten, eine von vorne. Sie hält ein Handy in der Hand.
Immer mehr Dienstleistungen lassen sich online erledigen.Foto: Stadt Gaggenau

Immer mehr Dienstleistungen lassen sich online erledigen, bequem von zu Hause aus, rund um die Uhr. Auch die Stadtverwaltung Gaggenau bietet einige Leistungen an. Für manche Anträge brauchen Bürgerinnen und Bürger eine Ausweis-App und eine BundID. Hier einige Fragen und Antworten dazu:

Wozu braucht man eine Ausweis-App?

Mit der Kombination aus Ausweis-App und dem BundID-Konto kann man einige Behördengänge einfach online erledigen. Dazu gehören zum Beispiel die Beantragung der Unterlagen zur Eheschließung, zur Wohnsitzanmeldung oder zukünftige Bürgerservices wie die Beantragung eines Fischereischeines. Das lässt sich von zu Hause aus erledigen. Das Angebot der Leistungen, die man online beantragen kann, erweitert sich stetig.

Wie bekomme ich diese Online-Ausweis-Funktion?

Wer nach Juli 2017 einen Personalausweis beantragt hat, bekommt eine vorläufige persönliche Identifikationsnummer (PIN). Diese muss mithilfe eines Smartphones oder Tablets noch einmal geändert werden.

Was ist, wenn man die PIN nicht mehr hat?

Wer seine PIN vergessen oder verloren hat, kann mit seinem Personalausweis ins Bürgerbüro kommen. Die Mitarbeiterinnen können die Nummer zurücksetzen, so dass der Bürger eine neue PIN festlegen kann.

Was ist die BundID?

Die Bund-ID ist ein zentrales digitales Nutzerkonto, das vom deutschen Staat bereitgestellt wird. Sie ermöglicht Bürgerinnen und Bürgern, Verwaltungsleistungen online zu nutzen – sicher, einfach und datenschutzkonform.

Wie bekomme ich eine Bund-ID?
Die Registrierung ist online möglich. Bürger können sich zum Beispiel mit dem Online-Ausweis registrieren. Weitere Informationen gibt es unter www.bundid.de.

Erscheinung
Gaggenauer Woche mit städtischen Amtsblatt
Ausgabe 31/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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