Jetzt ist es amtlich – die Horst Rohr-Stiftung wurde vom RP anerkannt, als gemeinnützig eingestuft und ist nun ein rechtsfähiges Organ, auf welches das Vermögen des Erblassers zwischenzeitlich übertragen werden konnte. So steht nun nach nahezu zwei Jahren nichts mehr im Wege, dass der letzte Wille von Horst Rohr umgesetzt werden kann. Er hat zu Lebzeiten beschlossen, mit seinem Nachlass dem Bochinger Kindergarten und der Grundschule laufende Finanzmittel zur Verfügung zu stellen, welche in Betreuung, Bildung und Pädagogik fließen sollen, aber auch um dem Nachwuchs besondere Dinge zu ermöglichen, die nicht unbedingt im schulischen Curriculum oder vorschulischen pädagogischen Konzepten verankert sind. „Er hat in die Zukunft vieler künftiger Kinder- und Schülergenerationen investiert“ – darüber freuten sich BM Matthias Winter, der Vorsitzende des Stiftungsrats und frühere OV Martin Karsten, OV Thorsten Ade, Die Leiterin des Bochinger Kindergartens, Eva Steinmaier, und der Schulleiter der Gutenbergschule, Thomas Rothenhäusler. Es sei ein Geschenk, das dankbar und glücklich mache, weil man so vieles damit bewirken könne. Immerhin sollen jährlich 10.000 Euro an jede der beiden Bildungseinrichtungen fließen, was die mündelsichere Geldanlage garantieren soll. Dies alles in die gewünschten Bahnen zu lenken, hat Horst Rohr auch auf die Zusammensetzung des Stiftungsrats Einfluss genommen. Dieser konstituiert sich aus dem Vorsitzenden Martin Karsten sowie den Beisitzern Thorsten Ade (Ortsvorsteher), Pierre Wurster (Ortschaftsrat) und Bankexpertin Sabrina Vaquera.
BM Matthias Winter bezeichnete es als bemerkenswert, dass es Menschen gibt, die mit ihrem Nachlass Mitbürgerinnen und Mitbürger bedenken, die sich über das eigene Leben hinaus in die Gesellschaft einbringen wollen, die an das Leben der anderen denken und dieses auf lange Zeit positiv beeinflussen. Natürlich gelte es, die Rendite für Ziele einzusetzen, welche der Träger der beiden pädagogischen Einrichtungen, die Stadt Oberndorf, nicht abbildet. Denn „Dinge über das Notwendige hinaus möglich zu machen, lässt der städtische Haushalt nicht immer zu,“ argumentiert BM Winter, weshalb diese ins Leben gerufene Horst Rohr-Stiftung – die er übrigens in besten Händen weiß – für Bochingen unheimlich wertvoll sei, da sie Wünschenswertes abdecken könne. So sei er schon sehr gespannt auf die ersten Projekte, die über die Kindergarten- und Schulleitung eingereicht werden.
Auch OV Thorsten Ade, der mit dem Verstorbenen in verwandtschaftlicher Beziehung stand, ging ein auf die Möglichkeiten, welche das Erbe eröffnet. Das Testament habe überrascht und erfreut zugleich, denn einerseits habe Horst Rohr zu seinen Lebzeiten nie öffentlich darüber gesprochen, in welche Richtung sich seine Gedanken bezüglich seines Nachlasses bewegten. Dass er sich für Bochingen, für Kindergarten und Grundschule entschieden habe und beide Einrichtungen nun nachhaltig und langfristig unterstützt, verdiene allergrößten Respekt. Eine eigene Stiftung im Stadtteil sei etwas ganz Besonderes, könne man doch so die kurzen Wege gehen, um Wünsche und Anliegen umzusetzen. So freue er sich schon auf die ersten Vorschläge und hoffe, dass die Stiftung eine positive Entwicklung in Gang setze.
Stiftungsratsvorsitzender Martin Karsten fasste zusammen, was durch die „Mühlen des Nachlassgerichts“ gehen musste, um die Weichen zu stellen, dass der letzte Wille von Horst Rohr seinen Wünschen gemäß umgesetzt werden kann. Das sei sehr zeitaufwändig gewesen, doch nun sei alles geordnet, sodass der Stiftungsrat seine Arbeit im Sinne des Erblassers aufnehmen könne. Hauptaufgabe sei es, den allgemeinen Stiftungsrichtlinien gemäß mit dem Barvermögen und der Immobilie so umzugehen, dass jährlich bis zu 20.000 Euro an Kindergarten und Grundschule fließen können, bei gleichzeitiger Sicherung des Vermögensbestandes. Betrachte man den derzeitigen Finanzmarkt, werde das zur Herausforderung. Beim Thema „Antragsberechtigung“ schlug Thomas Rothenhäusler vor, gleich Rahmenbedingungen zu schaffen und die Struktur festzulegen, um Vorschläge und Wünsche die jeweiligen Einrichtungen betreffend zu kanalisieren. Für die Gutenbergschule schlug er die Schulkonferenz als maßgebliches Organ vor, da hier die Belange von Eltern und Lehrerschaft zusammenfließen. Dies sei das geeignete Forum, welches größtmögliche Transparenz schaffe. Seine Kollegin vom Kindergarten, Eva Steinmaier, sah dies genauso und bezeichnete die Kombination von Elternbeirat und Teamsitzung als Grundlage für das Einbringen von Anträgen und Entscheidungsfindungen. Karsten verwies darauf, dass die Stadt Oberndorf als Träger der beiden Bildungs- und Erziehungseinrichtungen ein Mitspracherecht habe, da ja auch Folgekosten entstehen könnten. Natürlich werde die Stadt nicht versuchen zu komplizieren, sagte BM Winter, denn beide Seiten wollen ja im Miteinander Sinnvolles bewegen. Doch müsse er die Gleichbehandlung aller Stadtteile im Blick haben.
So konnten in diesem Kreis schon viele Fragen beantwortet, Details geklärt und Abläufe vorstrukturiert werden, die ein hohes Maß an Effizienz gewährleisten.