In der letzten Zeit beschweren sich Bürger vermehrt über Hundebesitzer, die ihre Vierbeiner achtlos ihr Geschäft auf Straßen, Gehwegen, privaten Grundstücken und öffentlichen Plätzen verrichten ließen.
Auch in der Polizeiverordnung der Gemeinde Altbach ist in § 12 geregelt, dass der Hundehalter oder Führer eines Tieres dafür zu sorgen hat, dass dieses seine Notdurft nicht auf öffentlichen Straßen und Gehwegen sowie in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen oder in fremden Vorgärten verrichtet. Dennoch entstandene Verunreinigungen sind vom Halter oder Führer des Tieres unverzüglich zu beseitigen.
Deshalb der Appell an alle Hundebesitzer, dieses auch zu tun und somit einen Beitrag zur Sauberkeit unserer Gemeinde zu leisten.
In letzter Zeit gingen vermehrt Beschwerden von Altbacher Bürgern ein, dass die gefüllten Tüten in privaten Mülleimern entsorgt werden. Daher bitten wir alle Hundebesitzer, die Tüten in den vorgesehenen Müllbehältern zu entsorgen.