Am 1. Advent 2025 sind in der württembergischen Landeskirche Kirchenwahlen. In allen Gemeinden in der Landeskirche werden die Kirchengemeinderätinnen und Kirchengemeinderäte sowie die Landessynodalen neu gewählt. Alle Gemeindemitglieder über 14 sind aufgerufen, sich an der Wahl zu beteiligen. Wählbar sind Wahlberechtigte ab 18 Jahren.
Der Kirchengemeinderat und die Pfarrerin oder der Pfarrer leiten gemeinsam die Kirchengemeinde. Zusammen treffen sie alle wichtigen finanziellen, strukturellen, personellen und inhaltlichen Entscheidungen vor Ort. Die arbeitsteilig und partnerschaftlich ausgeübte Gemeindeleitung ist eine spannende Aufgabe. Um zu guten Entscheidungen für die Gemeindearbeit zu kommen, werden vielfältige Erfahrungen und Gaben, Engagement und die Liebe zu Kirche und Gemeinde gebraucht. Je nach Größe der Gemeinde setzt sich der Kirchengemeinderat aus vier bis 18 gewählten Mitgliedern möglichst unterschiedlichen Alters und mit unterschiedlichem Erfahrungshintergrund zusammen. Bis 10. Oktober können Wahlvorschläge beim Pfarramt der Gemeinde eingereicht werden.
Im Wahljahr 2025 steht für die Kirchengemeinden bis Ende September die Gewinnung von Kandidierenden im Vordergrund.
Die Wahl-Kampagne will zu nichts überreden, sie will erzählen, was Kirche ausmacht und für was Kirche steht. Verschiedene Motive greifen Themen der Kirche auf. Es geht um Gottesdienst, Bildung und Jugendarbeit, aber auch um gegenseitige Unterstützung und Hilfe. All diese Themen bedürfen der Mitgestaltung.
Gewählt werden kann am 1. Advent in jeder Gemeinde im Wahllokal. Es kann aber auch per Briefwahl abgestimmt werden – ohne besonderen Antrag. Alle Wahlunterlagen werden rechtzeitig vor der Wahl an alle Wahlberechtigten versandt.
Informationen zur Wahl: kirchenwahl.de
Zitat:
„Gestalten Sie unsere Kirche mit. Kandidieren Sie selbst. Und wählen Sie. Ich freue mich sehr, wenn Sie bereit sind, sich für unsere Kirche und den christlichen Glauben einzusetzen!“ Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl