Aus den Rathäusern

Das Bürgerbüro –Gewerbeamt– informiert!

Wer den selbstständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle anfängt,...

Wer den selbstständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle anfängt, muss dies beim Gewerbeamt der Gemeinde Waldbronn, Bürgerbüro, anzeigen. Das Gleiche gilt, wenn der Betrieb verlegt oder aufgegeben wird.

Ein Wechsel des Betriebsinhabers (z.B. durch Kauf, Pacht, Erbfolge, Änderung der Rechtsform) einschl. des Ein- oder Austritts geschäftsführender Gesellschafter bei Personengesellschaften (OHG, KG, GbR), ein Wechsel der Betriebstätigkeit (z.B. Umwandlung eines Großhandels in einen Einzelhandel), eine Ausdehnung der Tätigkeit auf Waren oder Leistungen, die bei Betrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind (z.B. Erweiterung eines Großhandels um einen Einzelhandel), ist erneut anzuzeigen.

Die Gewerbeanzeige dient der Überwachung der Gewerbeausübung.

Nutzen Sie doch die Möglichkeit der Online-Formulare – mehr über die Homepage www.service-bw.de

Erscheinung
Amtsblatt Waldbronn
NUSSBAUM+
Ausgabe 27/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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