Der Kinderreisepass wurde bereits zum 01.01.2024 abgeschafft
Durch eine Änderung des Passgesetzes wurde der Kinderreisepass in Deutschland bereits zum 1. Januar 2024 abgeschafft. Als Gründe nennt der Bund zum einen den großen Aufwand für Eltern und Behörden, da der Kinderreisepass nur ein Jahr lang gültig ist. Zum anderen wird der Kinderreisepass von einigen Staaten nicht mehr als Einreisedokument akzeptiert. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe sind grundsätzlich bis zum aufgedruckten Ablaufdatum gültig.
Seit Januar 2024 kann für Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit nur noch der Personalausweis (22,80 €) oder der biometrische Reisepass (37,50 €) mit einer Gültigkeit von maximal sechs Jahren beantragt werden. Diese Dokumente werden – anders als der Kinderreisepass – nicht vor Ort im Bürgerbüro, sondern von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die Bearbeitungsdauer beträgt deshalb zwischen vier und sechs Wochen. Bitte denken Sie frühzeitig an die Beantragung eines Reisedokuments für Ihr Kind.
Zu beachten ist, dass sich das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinkindern, innerhalb von sechs Jahren stark verändern kann. Ist das Kind auf dem Foto nicht mehr oder nicht einwandfrei zu erkennen, ist das Ausweisdokument auch vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes ungültig. In diesem Fall ist ein neuer Personalausweis oder Reisepass zu beantragen.