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Das Bürgerbüro informiert …

Seit dem 1. Mai 2025 dürfen Passfotos für Personalausweise und Reisepässe nur noch digital erstellt und direkt an die Behörde übermittelt werden –...

Seit dem 1. Mai 2025 dürfen Passfotos für Personalausweise und Reisepässe nur noch digital erstellt und direkt an die Behörde übermittelt werden – das schreibt eine neue gesetzliche Regelung vor.

Sie können das Passfoto in einem Fotostudio machen lassen, das an die Behörden-Cloud angebunden ist (eine Liste, finden Sie unter www.alfo-passbild.com), alternativ sind die DM-Drogeriemärkte auch mit der passenden Technik ausgestattet.

In Zukunft kann auch gegen eine Gebühr von 6 Euro ein Passfoto direkt im Bürgerbüro aufgenommen werden. Das neue Aufnahmegerät wurde bestellt, es ist aber aufgrund von Lieferengpässen der Bundesdruckerei noch nicht bei uns eingetroffen. Wir informieren Sie, sobald auch vor Ort digitale Passfotos erstellt werden können.

  • Solange die erforderliche Hardware für Widdern noch nicht geliefert wurde, können Sie die Ausweise noch wie bisher mit einem biometrischen Passbild in Papierform beantragen.

Warum das Ganze? Ziel ist es, die Sicherheit von Ausweisdokumenten weiter zu erhöhen und Fälschungen zu erschweren.

Für die Beantragung von Führerscheinen gilt diese Regelung nicht. Hier wird weiterhin ein Papier-Passbild benötigt.

Künftig können Sie sich Ihr Ausweisdokument gegen eine zusätzliche Gebühr von 15 Euro direkt an Ihren Hauptwohnsitz schicken lassen, eine Abholung des gedruckten Personalausweises oder Reisepasses entfällt somit.

Allerdings sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Die Sendung mit dem Ausweisdokument wird nur Ihnen persönlich übergeben.
  • Bei einer Expressbeantragung ist ein Direktversand nicht möglich.
  • Die Option Direktversand ist bei Beantragung eines Personalausweises erst nach dem 16. Geburtstag und bei Reisepässen erst ab dem 18. Geburtstag möglich.
  • Vor Übergabe der Sendung an der Wohnungstür müssen Sie sich mit einem anderen noch gültigen Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass) ausweisen. Bereits bei der Beantragung muss durch die Behörde das bisherige Ausweisdokument ungültig gemacht werden.
  • Sofern Sie eine Information zum voraussichtlichen Liefertag wünschen, wird Ihnen der Zustell-Dienstleister eine E-Mail zum voraussichtlichen Liefertag senden. SMS oder andere Kommunikationsformen sind nicht zugelassen.
  • Sind Sie zum Zeitpunkt der Zustellung nicht zu Hause, wird die Sendung mit dem Ausweisdokument sieben Werktage in der Postfiliale zur Abholung aufbewahrt. Holen Sie innerhalb dieser Zeit die Sendung mit dem Ausweisdokument dort nicht ab, wird sie an Ihre Behörde weitergeleitet. Dort wird das Ausweisdokument bis zur Abholung aufbewahrt.
Erscheinung
Widderner Blättle
NUSSBAUM+
Ausgabe 19/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.

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