Bitte beachten Sie hinsichtlich der Grundsteuerbescheide 2025 durch die Städte und Gemeinden folgende Informationen:
Hinweis: Soweit der Einspruch beim Finanzamt erfolgreich ist, ist die Stadt oder Gemeinde verpflichtet, den daraus resultierenden Grundsteuerbescheid von Amts wegen entsprechend zu ändern.
Hinweise: