Die neue Grundsteuer gilt seit dem 1. Januar 2025. Auf dem Weg dorthin waren einige Etappen zu meistern: die unabhängigen Gutachterausschüsse der Kommunen mussten die Bodenrichtwerte festlegen, die Eigentümerinnen und Eigentümer mussten ihre Grundsteuererklärungen abgeben und die Finanzämter mussten die Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheide erlassen. Um die finale Grundsteuer berechnen zu können, brauchte es zuletzt noch die Hebesätze der Kommunen. Über die Hebesätze entscheiden grundsätzlich die Gemeinderäte der jeweiligen Kommune vor Ort. Damit lässt sich dann berechnen, wie viel Grundsteuer jede Eigentümerin und jeder Eigentümer ab 2025 zu zahlen hat.
Reformiert werden musste die Grundsteuer, weil das Bundesverfassungsgericht die bisherige Bewertung für verfassungswidrig erklärt hat. In Baden-Württemberg hat der Gesetzgeber für das Grundvermögen („Grundsteuer B“) das sogenannte "modifizierte Bodenwertmodell" gewählt.
Berechnet wird die Grundsteuer für das Grundvermögen folgendermaßen:
Der Grundsteuerwert und der Grundsteuermessbetrag werden vom Finanzamt ermittelt und den Eigentümerinnen und Eigentümern durch einen jeweiligen Bescheid mitgeteilt.
Beim dritten und letzten Schritt kommen nun die Kommunen ins Spiel: