Das Finanzamt Mosbach informiert
Bitte beachten Sie hinsichtlich des nun beginnenden Versands der Grundsteuerbescheide 2025 durch die Städte und Gemeinden folgende Informationen:
Haben Sie Fragen zur Zahlung der Grundsteuer? Wenden Sie sich hierzu bitte an Ihre zuständige Stadt oder Gemeinde.
Aktuelle Informationen zur Grundsteuer finden Sie auf der Internetseite
www.grundsteuer-bw.de.
Haben Sie bereits Einspruch gegen den Grundsteuerwertbescheid/Grundsteuermessbescheid eingelegt, ist kein zusätzlicher Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid erforderlich.
Hinweis: Soweit der Einspruch beim Finanzamt erfolgreich ist, ist die Stadt oder Gemeinde verpflichtet, den daraus resultierenden Grundsteuerbescheid von Amts wegen entsprechend zu ändern.
Die Bearbeitung bereits eingelegter Einsprüche bei den Finanzämtern dauert noch an. Bitte verzichten Sie daher zum jetzigen Zeitpunkt möglichst auf Rückfragen zum Erledigungsstand.
Der maßgebliche Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert für den Grund und Boden innerhalb der Bodenrichtwertzone. Folglich spiegelt der Bodenrichtwert keinen individuellen Grundstückswert eines einzelnen Grundstücks wider. Der Bodenrichtwert und die Bodenrichtwertzonen werden von den unabhängigen Gutachterausschüssen ermittelt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den örtlich zuständigen Gutachterausschuss.
Hinweis: Die maßgeblichen Bodenrichtwerte finden Sie über www.grundsteuer-bw.de à Kachel „Bodenrichtwerte Grundvermögen“ oder direkt über www.gutachterausschuesse-bw.de. Dort muss die Rubrik „Bodenrichtwerte Grundsteuer B“ ausgewählt sein.
Sind Sie mit dem Bodenrichtwert nicht einverstanden, haben Sie die Möglichkeit zur Einreichung eines qualifizierten Gutachtens. Näheres finden Sie auf der Internetseite www.grundsteuer-bw.de unter der Kachel „Einreichen eines Gutachtens“.
Hinweise: