1. Brennholz-Polter
Der Verkauf der Polter erfolgt dieses Jahr leider wieder über den Weg der Bestellung beim Forstrevier, weil das kreisübergreifende Brennholz-Portal www.holzfinder.de leider noch nicht funktioniert.
Bitte schicken Sie Ihre schriftliche Bestellung mit Angabe der Wunschmenge und Ihrer kompletten Anschrift, incl. Telefonnummer an die E-Mail-Adresse j.reger@landkreis-tuttlingen.de. Jeder Besteller erhält anschließend eine Liste der Lose und eine Karte mit den Polterplätzen und sucht sich dort sein Wunschlos aus. Die Vergabe erfolgt dann nach der Reihenfolge der Rückmeldungen unter Beachtung der Obergrenze von 10 Fm pro Haushalt und dem Wohnort.
Der Verkaufspreis liegt bei 90,- €/Fm incl. MwSt. für Harthölzer. Andere Holzarten mit geringerem Brennwert wurden bei der Ermittlung des Gesamtpreises der Lose entsprechend berücksichtigt. Gewerbliche Brennholzkäufer werden zum Preis von 100,- €/Fm zzgl. MwSt. beliefert, sofern übrige Mengen vorhanden sind. Bestellungen richten Sie bitte an die o.g. E-Mail-Adresse.
Durch die Zertifizierung der Kommunalwälder Spaichingen und Denkingen nach PEFC sind wir verpflichtet, bei der Aufarbeitung von Brennholz durch Endabnehmer gewisse Standards einzufordern.
Dazu gehört zum Beispiel, dass der Sägenführer einen qualifizierten Motorsägenlehrgang absolviert hat und die Motorsäge mit Alkalytbenzin und Bio-Sägeketten-Haftöl betreibt.
Diese Selbstverpflichtung erklären Sie bitte formlos mit der Bestellung.
Die meisten Polter liegen an befestigten Waldwegen und können problemlos mit einem normalen Pkw abtransportiert werden.
2. Beförsterung
Seit 2020 wird die Privatwaldbetreuung über einen reduzierten (bezuschussten) Stundensatz abgerechnet. Diese erfordert seither einen bestimmten Ablauf:
Der Waldbesitzer schließt vor Inanspruchnahme von forstlichen Betreuungsleistungen eine Vereinbarung, den sog. PW1-Vertrag, mit dem Forstamt ab. Der Vertrag wird auf Anforderung zugeschickt und gilt für 5 Jahre.
In dieser Vereinbarung ist die Beantragung des Zuschusses zur Reduzierung des Stundensatzes enthalten. Mit Unterzeichnung und Einreichung des Antrages können dann wie gewohnt, die Betreuungsleistungen in Anspruch genommen werden.
Umgekehrt bedeutet das aber auch, dass ohne gültigen PW1-Vertrag z. B. kein Holz aufgenommen werden kann.