Gemeinde Oftersheim
68723 Oftersheim
Aus den Rathäusern

Das Friedhofsamt informiert: Prüfung der Standsicherheit von Grabmalen 2025 auf dem Friedhof

In der 19. KW ab dem 05.05.2025 wird die Firma Becker & Weissbach GbR im Auftrag der Gemeinde die Prüfung der Standsicherheit von Grabmalen auf dem Friedhof...

In der 19. KW ab dem 05.05.2025 wird die Firma Becker & Weissbach GbR im Auftrag der Gemeinde die Prüfung der Standsicherheit von Grabmalen auf dem Friedhof vornehmen. Nicht verkehrssichere Grabmale werden mit einem Hinweisschild gekennzeichnet bzw. umgelegt. Die Nutzungs- und Verfügungsberechtigten werden von unserer Friedhofsverwaltung diesbezüglich angeschrieben.

Reparaturbedürftige Grabmale sind durch einen Steinmetz bis spätestens 30. Juni 2025 wieder in einen verkehrssicheren Zustand bringen zu lassen.

Nach angemessener Frist findet eine Nachkontrolle der beanstandeten Grabmalanlagen statt. Grabmalanlagen, für die dann noch keine Abnahmeprüfung vorliegt, müssen dann auf Kosten der jeweils Verantwortlichen nochmals geprüft werden. Ein beschädigtes Grabmal, das nicht fachgerecht instand gesetzt wurde, ist im Übrigen nicht zulässig.

Gemäß § 7 des Bestattungsgesetzes für Baden-Württemberg hat die Gemeinde die Verkehrssicherungspflicht auf den Friedhöfen. In § 9 der Unfallverhütungsvorschrift (VSG 4.7 vom 01.01.2000, Stand April 2010) der Gartenbau-Berufsgenossenschaft ist geregelt, dass Grabmale jährlich mindestens einmalauf ihre Standfestigkeit hin zu überprüfen sind.

Erscheinung
Mitteilungsblatt Gemeinde Oftersheim
Ausgabe 18/2025

Orte

Oftersheim

Kategorien

Aus den Rathäusern
von Gemeinde Oftersheim
03.05.2025
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