Der Beginn orientiert sich freiwillig an den Vorgaben des § 39 Bundesnaturschutzgesetz, der Fällungen in der Zeit von März bis September untersagt. Obwohl dieses Verbot für behördliche Maßnahmen formal nicht gilt, hält sich das Gartenbauamt aus Gründen des Umwelt- und Artenschutzes selbst an diese Regelung. Ziel ist es, alle Arbeiten bis Ende Februar 2026 abzuschließen.
In diesem Zeitraum müssen ca. 1.200 Bäume auf städtischen Flächen des Gartenbauamtes gefällt werden. Der Großteil der Fällungen ist auf anhaltende Trockenperioden der vergangenen Jahre zurückzuführen, die die Bäume stark geschwächt haben. In der Folge ist ihre Stand- und Bruchsicherheit nicht mehr gewährleistet.
Die zu fällenden Bäume sind in der Regel mit einem gelben „F“ gekennzeichnet.
Ein gelber Punkt hingegen bedeutet keine Fällung. Diese Markierung dient den städtischen Baumkontrolleuren und Baumkontrolleurinnen lediglich dazu, die ca. 550 so genannten Schadbäume im Stadtgebiet besser auffinden zu können. Diese Bäume werden jährlich zwei Mal kontrolliert, um Veränderungen besser feststellen zu können und saisonal vorkommende Schadpilze zu erkennen. Durch gezielte Pflegmaßnahmen sollen diese Bäume möglichst lange erhalten bleiben.
Besonders kritische Bäume werden mit einem Spezialbohrer angebohrt, um die jeweils noch gesunden Stammwandungen zu ermitteln. Bei Bäumen, welche nur noch wenige Zentimeter gesunde Wandungsstärke besitzen, ist eine ausreichende Stabilität nicht mehr gewährleistet. Hier können keine weiteren Erhaltungsmaßnahmen mehr getroffen werden.“